§ 54 - Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 4. Juli 2021; ggf. Neuwahl am 18. Juli 2021 (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Abs. 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.
Es ist zweckmäßig, die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Fraktionslose bei der Besetzung des Gemeindewahlausschusses zu berücksichtigen. Von den Fraktionen und Fraktionslosen wurden folgende Damen und Herren vorgeschlagen:
Fraktion |
Beisitzer/in |
Stellvertreter/in |
B`90/DIE GRÜNEN |
Andrea Herrmann |
Monika Jörg-Unfried |
CDU |
Rosemarie Biedermann |
Josef P. Wagner |
SPD |
Rüdiger Schorpp |
Helmut Kaiser |
FWV |
Hartmut Baumann |
Michael Reber |
FDP |
Ruth Striebel |
Thomas Preisendanz |
Fraktionslos / sonstige |
Damiana Koch |
Ellena Schumacher-Koelsch |
Nach § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO) werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Für die Oberbürgermeisterwahl werden die o.g. Personen als BeisitzerInnen bzw. StellvertreterInnen und Herr Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses gewählt. Als Stellvertreterin des Vorsitzenden wird Frau Annette Wagenländer gewählt.
(einstimmig - 29)