§ 54 - Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 4. Juli 2021; ggf. Neuwahl am 18. Juli 2021 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für die am 4. Juli 2021 stattfindende Oberbürgermeisterwahl und eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am 18. Juli 2021 muss nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden. Ihm obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Abs. 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Es ist zweckmäßig, die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Fraktionslose bei der Besetzung des Gemeindewahlausschusses zu berücksichtigen. Von den Fraktionen und Fraktionslosen wurden folgende Damen und Herren vorgeschlagen:

Fraktion

Beisitzer/in

Stellvertreter/in

B`90/DIE GRÜNEN

Andrea Herrmann

Monika Jörg-Unfried

CDU

Rosemarie Biedermann

Josef P. Wagner

SPD

Rüdiger Schorpp

Helmut Kaiser

FWV

Hartmut Baumann

Michael Reber

FDP

Ruth Striebel

Thomas Preisendanz

Fraktionslos / sonstige

Damiana Koch

Ellena Schumacher-Koelsch

Nach § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO) werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

 

Beschluss:

Für die Oberbürgermeisterwahl werden die o.g. Personen als BeisitzerInnen bzw. StellvertreterInnen und Herr Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses gewählt. Als Stellvertreterin des Vorsitzenden wird Frau Annette Wagenländer gewählt.
(einstimmig - 29)

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