§ 161 - Brückenlehrerin an der Thomas Schweicker Hauptschule und der Haupt-schule im Schulzentrum Schenkenseehier: Übertragung des Arbeitsverhältnisses auf die AWO (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< Zurück zum Protokoll: Gemeinderat (25.07.2001)
Sachvortrag:
Beschluss:
- Der Übertragung des Arbeitsverhältnisses Brückenlehrer an den Hauptschulen auf die AWO wird zugestimmt.
- Die Maßnahme erfolgt gegen Kostenerstattung durch die Stadt und wird auf 3 Jahre befristet.
- Für die Haushaltsjahre 2002 - 2004 werden hierfür jährlich 30.000 DM bereitgestellt, wobei die tariflichen Änderungen zu berücksichtigen sind.
(einstimmig - 34 -)