§ 21/5 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Pflege der Kunstrasenplätze; hier: Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von Stadtrat Gehrke (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
s. a. BSSK 17.11.2014 nö
Mit dem Bau der beiden Kunstrasenplätze wurde die Herstellerfirma beauftragt, in den nächsten fünf Jahren einmal pro Jahr eine Jahrespflege mit Tiefenreinigung durchzuführen. Enthalten ist dabei auch eine Kontrolle des Platzzustandes (Nähte, Pflegezustände etc.) und ggf. das Nachfüllen von Einstreugranulat.
Für die Unterhaltspflege hat die Stadt Schwäbisch Hall Besenkombinationseinheiten angeschafft, die für die Egalisierung der Verfüllung und das Aufrichten der Fasern (wöchentliche Pflege) sorgen. Für diese Pflege ist der Werkhof zuständig.
Für die sonstige Kontrolle und Überwachung der Kunstrasenplätze sowie das Entfernen des Laubes sind die Sporthausmeister der Schulzentren eingeteilt.