§ 227 - Bebauungsplan "Erweiterung Burgstraße", Gailenkirchen; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 1217-10 „Erweiterung Burgstraße“ wurde in der Zeit vom 14.11.2011 bis 25.11.2011 öffentlich ausgelegt. Eine weitere öffentliche Auslegung fand gemäß der Beschlusslage des Gemeinderats in der Zeit vom 15.05.2012 bis 15.06.2012 statt. In den jeweils genannten Zeiträumen wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Gleichzeitig hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, den Bebauungsplanentwurf einzusehen.

Zu dem Vorhaben gingen eine geringe Anzahl an Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und seitens der Bürgerschaft ein. Die Stellungnahmen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind nachfolgend aufgeführt.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt fünf Stellungnahmen, von Seiten der Bürgerschaft insgesamt eine Stellungnahme beim Baurechtsamt ein.

Anlage 1: Bewertung und Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden

Anlage 2: Lageplan

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschriften zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1217-10 „Erweiterung Burgstraße“

Der Bebauungsplan Nr. 1217-10 „Erweiterung Burgstraße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros mquadrat im Maßstab 1:500 vom 17.09.2012 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

 

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 1217-10 „Erweiterung Burgstraße“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 1217-10 „Erweiterung Burgstraße“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros mquadrat vom 17.09.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 1217-10 „Erweiterung Burgstraße“.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

(28 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen)

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