§ 197 - Anpassung der Kindergartenentgelte ab dem 01.01.2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.07.2015 wurden die Elternentgelte der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2016 neu geregelt.

Die zuvor sehr uneinheitlichen Entgelte wurden in die in der Anlage beigefügten Tarife auf der Basis der Kosten pro Platz und Stufe überführt.
Zielsetzung der Neuregelung ist ein Deckungsbeitrag durch Elternentgelte von 15%.
Weiterhin wurde eine jährliche Anpassung der Entgelte an die tatsächlich geltenden Betriebskosten beschlossen.

Landesweit werden durch die Kommunalen und die Kirchlichen Landesverbände nach wie vor 20 % Elternbeteiligung an den Gesamtkosten angestrebt.

Mit den zum 01.01.2016 festgesetzten und zum 01.01.2017 fortgeschriebenen Entgelten wird in Schwäbisch Hall eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von knapp 12 % erreicht.

Grund hierfür sind die sehr starken Tariferhöhungen im TvÖD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst und die deutlich geringere Anzahl von Vollzahlern nach der neuen Tarifstruktur, wie ursprünglich angenommen.

Eine Anhebung der Elternbeteiligung auf 15 % der Gesamtkosten würde eine Entgelterhöhung von über 40 % bedeuten. Dies wäre jedoch eine zu starke Belastung der Eltern. Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung am 05.10.2016 beschlossen, das Ziel einer 15%-igen Kostendeckung durch Elternbeiträge zu verschieben und in kleinen Schritten nicht vor 2021 umzusetzen.

Um die Haushaltsunterdeckung nicht noch weiter absinken zu lassen schlägt die Verwaltung vor, auf Basis der aktuellen Kosten eine Kostendeckung durch Elternentgelte von 13 % anzustreben.

Für die Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std. tägl.)
bedeutet dies eine Steigerung von
bisher 112 € um 15 € auf 127 € pro Monat.

Die tägliche 6-Stunden-Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3
erhöht sich von
bisher 249 € um 35 € auf 284 € pro Monat.

Diese Beträge gelten immer nur für das 1. Kind einer Familie. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte, unabhängig davon, ob noch andere Kinder aktuell eine Einrichtung besuchen.

Der Elternbeitrag für Geschwisterkinder verändert sich bei der Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std. tägl.) von bisher 56 € um 8 € auf 64 € pro Monat.
Bei der täglichen Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3 erhöht sich der Monatsbetrag von bisher 125 € um 17 € auf 142 €.

Nach einer Auswertung der Entgelte der Kinder in den städtischen Tageseinrichtungen vom Juni 2016 zahlen lediglich 46 % der Kinder den vollen Beitrag. 54 % kommen in den Genuss der 50 %igen Geschwisterermäßigung.

Die Beträge der einzelnen Bausteine werden wie in der Anlage dargestellt, entsprechend angepasst.

Die FWV-Fraktion hatte eine Prüfung eines kostenlosen 4-stündigen Betreuungsangebots für Kindergartenkinder eingebracht.
Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales hat diese Frage mit den Leitungen besprochen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die täglich geringere Verweildauer nicht ausreichend Zeit für Projekte, Ausflüge, Spaziergänge, Waldtage, Turnen, Pflegeaktionen, Ruhephasen, Schlaf, ... bietet.
Die Finanzsituation stellt sich bei einigen 4-stündigen kostenlosen Plätzen in 6-Stunden-Gruppen so dar, dass der Personaleinsatz gleich bleibt, für eine 4-stündige Betreuung die FAG-Leistung des Landes von 1.466 € pro Jahr und Kind auf 977 € pro Jahr und Kind absinkt und der Elternbeitrag entfällt. Der Abmangel einer 6-Stunden-Gruppe beträgt ca. 153.000 €/Jahr, je nachdem wie viel Kinder eine 4-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen würden, erhöht sich der Abmangel auf 167.000 € bis 189.000 € pro Jahr.
Eine Erhebung im Juli 2017 ergab, dass von 1.038 angemeldeten Kindern in den städtischen Einrichtungen 152 Kinder komplett oder teilweise den Elternbeitrag vom Landrats­amt erhalten haben (Rechtsanspruch der Familien). Dies entspricht einem Beitragsanteil im Juli 2017 von 16.273 €.

Aus den erwähnten Gründen soll ein 4-stündiges kostenloses Betreuungsangebot nicht eingeführt werden.

Anlage: Beitragstabelle, Stand: 19.06.17

 

Stadträtin Härterich führt aus, dass eine Anpassung immer eine Erhöhung darstelle. Ihre Fraktion werde „zähneknirschend“ zustimmen. Der Bund sollte hier in die „Puschen“ kommen. Sie habe noch nie verstanden, dass die Schule umsonst sei, man für den Kindergarten hingegen bezahlen müsse. Die Stadt könne dies jedoch nicht tragen. Im Zuge der Diskussion um die Erhöhung müsse auch der Umstand berücksichtigt werden, dass nur für das erste Kind der volle Betrag geleistet werden muss. Geschwisterkinder müssen zudem nicht in der gleichen Einrichtung sein. Auch gebe es Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern, welche sich den Beitrag nicht leisten könnten. Aus diesem Grund stelle der Vorschlag ein guter Kompromiss dar.

Stadtrat Schorpp erläutert, dass es nie schön sei, wenn man einer Erhöhung zustimmen müsse. Es wird betont, dass die Stadt den allergrößten Teil der entstehenden Kosten übernimmt. Seine Fraktion habe schon vor vielen Jahren den Wunsch geäußert, dass Kindergarten- und Kinderkrippen kostenfrei sein sollten. Dies liege in unrealistischer Ferne. Wenn sich Eltern beteiligen müssen, so müsse dies in einem vertretbaren, angemessenen Rahmen erfolgen. Seine Fraktion habe deshalb letztes Jahr durchgesetzt, dass nicht vor dem Jahr 2021 die 15 %-Marke erreicht werden dürfe. D.h. die Erhöhungsschritte sollen möglichst klein bleiben. Tarifsteigerungen verteuern jedoch die Angelegenheit. Wenn mehr als ein Kind (bis zum 18. Lebensjahr) in der Familie vorhanden ist, sollte nur 50 % für das zweite Kind zu zahlen sein. Wenn man die Sitzungsvorlage lese, belaufen sich die Vollzahler auf 46 %. D.h. 54 % der Eltern, welche im Kindergarten oder in der U3-Betreuung ein Kind haben, bezahlen nur 50 % des Betrags. Dennoch stimme man etwas „zähneknirschend“ der Erhöhung zu.

Stadtrat Preisendanz vertritt die Ansicht, dass der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales ein sehr differenziertes, angemessenes System an verschiedenen Beiträgen ausgearbeitet hat. Er schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner an. Die Nutzung von Kindergarteneinrichtungen sollte eigentlich kostenfrei sein. Bei Krippenplätze würde er jedoch Diskussionsbedarf sehen. In diesem Zusammenhang finde er die Regelungen des Länderfinanzausgleichs skandalös. Über den Länderfinanzausgleich zahlt Baden-Württemberg an das Bundesland Rheinland-Pfalz Geld. Das Land Rheinland-Pfalz erhebt keine Kindergartenbeiträge. Dies sei ein „Unding“ in der Bundesrepublik. Es gebe auch Bundesländer, welche im Vergleich noch mehr Schulden hätten als Rheinland-Pfalz, mit gleicher Handhabung. Man brauche eine bundeseinheitliche Regelung.

Stadträtin Koch nimmt Bezug auf die Homepage der Stadt, worauf man sechs Säulen des Handelns erkennen könne. Man präsentiere sich als Bürgerstadt, Bildungsstadt, Familienstadt, Kulturstadt, Tourismusstadt und Wirtschaftsstadt. Unter „Bildungsstadt“ sei zu lesen, dass „Bildung“ die Zukunft sei. Es werde angeführt, dass die „Bildung“ in Schwäbisch Hall Priorität habe. Dies sehe sie nicht. Bislang habe eher der Bereich „Wirtschaft“ und „Kultur“ Priorität. Sie wisse, dass ein Grundsatzbeschluss zum Thema „Kindergartengebühren“ vorliege. Sie habe damals ebenfalls zugestimmt. Durch die Tariferhöhungen steigen die jährlichen Kosten. Wenn man jedes Jahr die Kindergartengebühren schrittweise erhöhe, sei dies nicht gerecht. Es möge sein, dass das Land Baden-Württemberg eine Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternanteile fordere und der Bund kein Geld zuschieße. Wenn man in Schwäbisch Hall die „Bildung“ als Priorität ansehe, sollte man ihres Erachtens als Leuchtturmprojekt dafür sorgen, dass die Kindergartengebühren nicht derart ansteigen. Grundsatzbeschlüsse könnten auch revidiert werden.

Stadtrat Lindner erinnert an den Besuch des Gemeinderats in Heilbronn. Der dortige Oberbürgermeister erläuterte damals, dass die Kindergärten in Heilbronn beitragsfrei seien. Es wird angefragt, was Heilbronn „besser“ könne.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass in Heilbronn in weiten Teilen eine Beitragsfreiheit bestehe. Die Stadt Heilbronn habe in einem großen Segment „linke Tasche-rechte Tasche“, da sie Träger der Jugendhilfe sei. Eltern, deren Kinder aus Familien mit Unterstützungsbedarf kommen, bekommen die Beiträge vom Landkreis erstattet. In Heilbronn wickle das die Stadt selbst ab. In Schwäbisch Hall finanziere sich die Jugendhilfe über die Kreisumlage an den Landkreis. Darüber hinaus würde man dann noch die Freistellung bezahlen. Dies sei eine andere Situation als bei einer nicht kreisangehörigen Stadt. Ferner habe die Stadt Heilbronn eine Anhebung der Grundsteuer beschlossen, um eine Umfinanzierung zu ermöglichen. Dies wäre ein Antrag, welcher gestellt werden könnte.

Stadträtin Herrmann erinnert daran, dass dieser seitens ihrer Fraktion gestellt wurde.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass dies ein sehr „ordentlicher Brocken“ wäre. Dies würde den strukturellen Faktor nicht ausgleichen. Die Frage, was man damit erwirken könne, sollte auch berücksichtigt werden. Man müsse feststellen, dass die Anmeldequoten nicht mehr gesteigert werden können. Gegenwärtig nehmen 99,8 % aller Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren das Angebot an. D.h. der Beitrag der Eltern führt nicht zu einer Steuerungsdimension. Auch habe man eine überdurchschnittliche Inanspruchnahme der Betreuungsplätze im U3-Bereich. Dies seien die wesentlichen Gründe, warum man dies nicht in gleicher Art und Weise machen könnte. 

Beschluss:

Zum 01.01.2018 werden die Elternentgelte für die Tageseinrichtungen für Kinder auf der Basis von 13 % Kostendeckung durch Elternentgelte, wie in der Anlage dargestellt, festgesetzt.
(20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen)

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