§ 82/2 - Bürgerfragestunde: Querungshilfe Salinenstraße (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

2. Judith Baki, Hessental

Zur geplanten Querungshilfe in der Salinenstraße wird angemerkt, dass die Breite der Wartefläche die geltenden Anforderungen um wenige Zentimeter unterschreitet. Aufgrund der geplanten Inselbreite sei die Querungshilfe nur für Fußgängerinnen/Fußgänger und nicht für Radfahrerinnen/-fahrer und Rollstuhlfahrerinnen/-fahrer geeignet. Hinsichtlich einer befürchteten Sichtbehinderung wird angefragt, in welcher Höhe die Verkehrszeichen im Bereich der Querungshilfe angebracht werden.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass eine barrierefreie Querungsmöglichkeit im Bereich der Ampel an der Johanniterstraße besteht. D.h. eine Notwendigkeit zur Herstellung einer weiteren Querungsmöglichkeit besteht nicht. Es gibt jedoch einen politischen Willen, im Bereich der Salinenstraße eine zusätzliche Querungshilfe anzubieten. Die beschlossene Ausführungsvariante ist ein verkehrsrechtlich sinnvoller und geeigneter Kompromiss, dessen rechtlicher Rahmen mit allen zu beteiligenden Stellen abgestimmt wurde.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass eine Verbreiterung der Mittelfurt aufgrund der schmalen Gesamtfahrbahnbreite nicht möglich ist. Die Verkehrszeichen werden entsprechend den geltenden Vorschriften in ca. 1 m Höhe angebracht.

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