§ 183 - Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für den Eigenbetrieb Friedhöfe (öffentlich)
Sachvortrag:
Dem Eigenbetrieb stehen zur Zeit nicht genug Kassenmittel zur Verfügung, um die Tilgungsraten für die aufgenommenen Darlehen zu begleichen. Für die Tilgung werden grundsätzlich die Beträge aus der Abschreibung verwendet. Die Tilgungsraten der Darlehen von 5,9 Mio. € belaufen sich jährlich auf 264.000 €.
Die Abschreibungen betragen mittlerweile 180.000 €
mit fallender Tendenz. Daraus ergibt sich jährlich eine Deckungslücke von 84.000 €, die entweder durch Schuldaufnahmen oder durch sonstige Deckung ausgeglichen werden muss.
Nach der vorliegenden Strukturbilanz beträgt die Unterfinanzierung am 30.09.2006 125.416,61 €. Darin ist auch eine Deckungslücke aus dem Jahr 2005 enthalten, die der ab 01.01.2006 eingerichtete Eigenbetrieb Friedhöfe eigentlich nicht übernehmen müsste.
Eine Schuldaufnahme zur Begleichung der Tilgungsraten ist nach dem Haushaltsrecht nicht zulässig. Der Eigenbetrieb beantragt deshalb, überplanmäßige Haus-haltsmittel in Höhe von 150.000 € bereit zu stellen, damit die Tilgungsraten im November 2006 bezahlt werden können.
Der Bereitstellung der oben genannten überplanmäßigen Haushaltsmittel für den Eigenbetrieb Friedhöfe wird einstimmig - 28 - zugestimmt.