§ 150/1 - Anlage: Satzung (öffentlich)
Sachvortrag:
Aufgrund von § 45 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 4, 11 und 142 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 2 und 9 des Kommunalgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am ....... folgende Satzung zur Änderung der Satzung beschlossen.
I. § 37 erhält folgende Fassung:
§ 37 Höhe der Abwassergebühr
Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 1,90 €
Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,87 €.
Für Abwasser von außerhalb des Geltungsbereichs der Satzung, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 10,23 €. §§ 38 und 39 finden keine Anwendung.
II. § 46 erhält folgende Fassung:
§ 46 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.
Schwäbisch Hall, den
Hermann-Josef Pelgrim
Oberbürgermeister