§ 150/1 - Anlage: Satzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Aufgrund von § 45 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 4, 11 und 142 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 2 und 9 des Kommunalgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am ....... folgende Satzung zur Änderung der Satzung beschlossen.

I. § 37 erhält folgende Fassung:

§ 37 Höhe der Abwassergebühr

Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 1,90 €

Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,87 €.

Für Abwasser von außerhalb des Geltungsbereichs der Satzung, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 10,23 €. §§ 38 und 39 finden keine Anwendung.


II. § 46 erhält folgende Fassung:

§ 46 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.


Schwäbisch Hall, den

Hermann-Josef Pelgrim

Oberbürgermeister

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