§ 139 - Gründung des Eigenbetriebs Werkhof der Stadt Schwäbisch Hall und des Betriebs gewerblicher Art (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Beschluss:
- Gründung des “Werkhofs als Eigenbetrieb zum 01.01.2003.
- Gründung des Betriebs gewerblicher Art.
- Übertragung des Anlagevermögens auf der Grundlage der ausgewiesenen Restbuchwerte auf den „Werkhof“.
- Übertragung eines Kreditmarktdarlehen zum Ausgleich von Aktiva und Passiva in Höhe von 70 % des Restbuchwertes.
- Gewährung eines Eigenkapitalzuschusses in Höhe von 30 % des Restbuchwertes.
- Genehmigung der Betriebssatzung für den „Werkhof“ als Eigenbetrieb und
- Geschäftsordnung für diesen Eigenbetrieb.