§ 310 - Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.05.2021 (§ 116, öffentlich]) beschlossen, den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall aufzulösen und die Aufgaben in zwei Abteilungen innerhalb des Fachbereiches Kultur und Touristik einzugliedern. Die Auflösung des Eigenbetriebes und die Reintegration in den städtischen Haushalt und in die städtischen Strukturen soll zum 01.01.2022 erfolgen.
Mit der Auflösung und Reintegration des Eigenbetriebs bedarf es keiner eigenständigen Betriebssatzung mehr. Die Eigenbetriebssatzung ist deshalb mit Ablauf des 31.12.2021 aufzuheben.
Anlage: Satzung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch stimmt der vorgeschlagenen Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall zu.
(einstimmig - 30)