§ 191 - Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" für das Rechnungsjahr 2011 (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Der Sachverhalt ergibt sich aus der beiliegenden Nachtragshaushaltssatzung und dem Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist.
Anlage 1: Nachtragshaushaltssatzung und -plan
Anlage 2: Gesamtplan
Anlage 3: Übersicht voraussichtliche Schulden
Anlage 4: Übersicht Rücklagen
Anlage 5: Darstellung voraussichtliche Entwicklung Liquidität
Beschluss:
Die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ für das Rechnungsjahr 2011 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
(33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)