§ 114/10 - Fragestunde: Beilsteinstraße, Gailenkirchen (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
s. a. GR vom 23.02.2011, § 56/2
Da nach derzeitiger Beschlusslage die Sanierung der Beilsteinstraße in Gailenkirchen erst im Haushalt 2012/2013 umgesetzt werden soll fragt Stadtrat Kaiser nach der Möglichkeit der Übertragung von „Haushaltsresten“.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass es auch unter dem System Doppik die Möglichkeit gibt, „Haushaltsreste“ zu übertragen, jedoch erfolgt dies nicht automatisch sondern nur auf Antrag mit entsprechender inhaltlicher Begründung.