§ 52 - Entwurf einer Verordnung des Landratsamts Schwäbisch Hall über das Landschaftsschutzgebiet "Lehenhof und Stadtheide"; hier: Stellungnahme der Stadt (öffentlich)
Sachvortrag:
Das Landratsamt Schwäbisch Hall als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt Flächen um den Heidsee auf den Gemarkungen Hall und Bibersfeld, sowie Rosengarten, Gemarkung Uttenhofen, Flur Raibach, und Michelfeld als Landschaftsschutzgebiet mit einer Größe von 47,321 ha auszuweisen.
Es umfasst nachfolgende Landschaftsteile:
- Das aktive Dolinen-Senkungsgebiet auf der Gipskeuperfläche im Gewann Heide mit den Naturdenkmalen „Heidsee“ und „Feuchtgebiet bei Raibach“ sowie weiteren Wiesenflächen nordöstlich des Heidsees,
- die ehemalige Erd- und Bauschuttdeponie „Lehenhof“ im Gewann Buchen mit Resten der früheren Gipsabbauwand,
- die Streuobstwiesenbestände zwischen Grauwiesen und Heide am Südrand des „Dürrenberges“.
Im Nordwesten entsteht durch die geplante Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets ein Konflikt mit der geplanten Erschließung des interkommunalen Gewerbeparks West. Die Abgrenzung umfasst dort nur eine Grünlandfläche. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass hier eine Bebauung möglich ist. Der direkt angrenzende Sukzessionsbereich wird von der Flächeninanspruchnahme des Gewerbegebiets nicht tangiert.
Aus Sicht der Verwaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf gesehen. Es wird vorgeschlagen, die Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets zu dem Zeitpunkt vorzunehmen, in dem das Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des Gewerbegebiets rechtskräftig ist.
Der Vorschlag wurde im Einvernehmen mit den Kooperationspartnern Michelfeld und Rosengarten entwickelt. Beide Gemeinden werden eine inhaltlich ähnlich formulierte Stellungnahme an das Landratsamt abgeben.
Anlage 1: Lageplan Übersicht
Anlage 2: Lageplan Konflikt
Beschluss:
Dem Entwurf einer Verordnung über das o. g. Landschaftsschutzgebiet kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden. In Abstimmung mit den Nachbargemeinden Michelfeld und Rosengarten wird gefordert, das Rechtsverfahren zurück zu stellen, bis der Bebauungsplan für das Interkommunale Gewerbegebiet Rechtskraft erlangt hat. Die Verwaltung wird autorisiert, eine entsprechende Stellungnahme an das Landratsamt abzugeben.
(28 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)