§ 33/1 - Fragestunde: Beförderung der Kindergartenkinder der Teilorte mit dem ÖPNV - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.09 - (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Die Stadt kann die Verantwortung für Kindergartenkinder, die mit dem ÖPNV befördert werden, seit Beginn des Jahres nicht mehr übernehmen.
Nach Gesprächen mit betroffenen Eltern wird gebeten, den Sachverhalt noch einmal zu überprüfen.
Für Kinder aus den Teilorten, deren Eltern gar kein oder kein zweites Auto besitzen, bedeutet es eine starke Benachteiligung und Ausgrenzung, wenn sie den Kindergarten nicht besuchen können.
Schwer verständlich ist auch die Ausnahmeregelung für Kinder vor der Einschulung.
Greifen in diesem Fall andere gesetzliche Vorschriften?
Die Stadt Schwäbisch Hall sollte sich um eine kreative Lösung für die betroffenen Kinder und Eltern im Sinne von Familienfreundlichkeit bemühen.