§ 157 - Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2012 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Kommunen sind verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information des Gemeinderats sowie der Einwohnerinnen und Einwohner dient.
Der 13. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2012 ist erstellt und wird dem Gemeinderat vorgelegt.
Dieser enthält zu jedem Unternehmen, Zweckverband und zu jeder Genossenschaft, an der die Stadt Schwäbisch Hall unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den Beteiligungsverhältnissen, zur Besetzung der Gesellschaftsorgane und zur Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen.
Bei einigen Gesellschaften, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar mit 50 % und mehr beteiligt ist, erfolgt die Darstellung aufgrund der nunmehr vorliegenden Geschäftsberichte und den darin angegebenen Zahlen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Bei geringeren Beteiligungsverhältnissen erfolgt eine verkürzte Darstellung zur jeweiligen Gesellschaft.
Außerdem werden die Grundzüge des Geschäftsverlaufs und wichtige Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaften dargestellt.
Der Bericht wird im August 2014 öffentlich ausgelegt.
Anlage: Beteiligungsbericht
Der Gemeinderat nimmt vom dreizehnten Beteiligungsbericht Kenntnis.