§ 54 - Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt; hier: Bericht über einzelne Maßnahmen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat (GR) hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:

Der GR ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten (siehe § 213 TOP Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt).

Auf Wunsch des GR wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:

„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und

Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“

Die Verwaltung wird den Verwaltungs- und Finanzausschuss weiterhin über die einzelnen Maßnahmen in Kenntnis setzen.

Im 3. Quartal 2018 wurde eine Umbuchung in Höhe von 30.000 € und im 4. Quartal 2018 eine Umbuchung mit 20.000 € durchgeführt.

Die Umbuchungen erfolgten für die nachstehenden Zwecke:

  • Von der investiven Maßnahme 12028 „Allgemeiner Grundstücksverkehr: Auszah-lungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden“ wurden 30.000,-- € auf das konsumtive Ergebnniskonto 42110000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ umgebucht.
    Im Jahr 2015 wurde von der Auwiesen Tennis und Sport GmbH die Tennishalle Auwiese erworben. Vom vereinbarten Kaufpreis wurden 30.000,-- € einbehalten, um durch die städtische Bauverwaltung eine notwendige Flachdachsanierung ( Schadensbehebung undichtes Dach ) durchführen zu können. Diese Sanierungsarbeiten sind nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt abzuwickeln.

  • Von der investiven Maßnahme 18040 „EDV: Glasfaser: Auszahlungen für Anschaffungen immaterielle und bewegliche Vermögensgegenstände“ wurden 20.000,-- € auf das konsumtive Ergebniskonto 42710010 „Aufwendungen für EDV“ übertragen. Die zunächst als investive Auszahlungen eingeplante Verlegung von LWL-Verkabelungen vom zusätzlichen EDV-Standort im Gebäude Am Markt 9 zum Rathaus – Gebäude Am Markt 6 -, zur neuen Tourist-Info – Gebäude Hafenmarkt 3 - und zum Gebäude Am Schuppach 1 sind nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt aufzunehmen, da die Aufwendungen für die Glasfaserverkabelungen der o.a. Gebäude keine Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen darstellt.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den Ausführungen zu den vorstehenden Mittelumbuchungen zustimmend Kenntnis.
(einstimmig -17)

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