§ 285/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung der Beilsteinstraße in Gailenkirchen (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
In der Sitzung des Gemeinderats am 27.06.2012, § 128, wurde die Vergabe der Erneuerung der Beilsteinstraße in Gailenkirchen beschlossen.
Die Gesamtkosten betrugen 392.068,73 €. Für die Maßnahme stehen im Haushalt jedoch lediglich 276.300 € an Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren zur Verfügung. Der Differenzbetrag in Höhe von 116.000 € muss überplanmäßig bereitgestellt werden.
Beschluss:
Für die Tiefbaumaßnahme „Erneuerung der Beilsteinstraße in Gailenkirchen“ werden 116.000 € überplanmäßig bereitgestellt.
(36 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)