§ 32 - Bebauungsplan Wolfsbühl, Kreuzäcker; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 05.10.2016 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0142-07 „Wolfsbühl“gefasst. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 18.10.2016 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 26.10.2016 bis einschließlich 28.11.2016 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 13.10.2016.

Von der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der Anlage Nr. 4 "Abwägungsvorschlag“ mit der Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Namen der in der Anlage anonymisierten Bürger sind in einer gesonderten Namensliste (Anlage 5) zusammengestellt, die dem Gemeinderat vorliegt.

Im Rahmen der Beteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer Änderung des Bebauungsplanentwurfs geführt haben. Die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart hatte zunächst keine endgültige Stellungnahme abgegeben, da bezüglich der Hindernisanlayse EDTY noch Klärungsbedarf gesehen wurde. Diese Fragen konnten durch ergänzende Erläuterungen im Gutachten zur Hindernisanalyse und unter Einbeziehung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, der Deutschen Flugsicherung sowie des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung geklärt werden, so dass zwischenzeitlich eine abschließende Stellungnahme der Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums vorliegt. Die darin enthaltenen Hinweise wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.

Anlage 1: Lageplan B-Plan vom 16.01.2017 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 2: Begründung vom 16.01.2017 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 3: Textteil und Örtliche Bauvorschriften 16.01.2017 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 4: Tabelle „Abwägungsvorschlag“ zu den Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Anlage 5: Namensliste der Bürger, die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen abgegeben haben (nur für die Fraktionen)
Anlage 6: Verkehrsgutachten vom 22.02.2016 (BrennerPlan GmbH, Stuttgart)
Anlage 7: Hindernisanalyse ausgewiesener Baugebiete im Bereich des Flugplatzes SHA-Hessental vom 14.01.2017 (GfL Gesellschaft für Luftverkehrsforschung, Dresden)
Anlage 8: Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen für das Plangebiet Wolfsbühl vom 25.09.2015 (Kurz und Fischer, Winnenden)
Anlage 9: Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum B-Plan Wolfsbühl vom 11.02.2016 (Gekoplan, Oberrot)
Anlage 10: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum B-Plan Wolfsbühl vom 22.07.2016 (Gekoplan, Oberrot)
Anlage 11: Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Grünordnungsplan vom 06.09.2016 (Gundelfinger Traub, Schwäbisch Hall)

 

Fachbereichsleiter Bauen & Planen Klink führt zusammenfassend aus, dass der Bebauungsplanentwurf im Zeitraum Oktober bis November letzten Jahres für die Dauer eines Monats öffentlich auslag. Die eingegangene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit führten zu keinen Änderungen an den Planunterlagen. Mit dem Regierungspräsidium wurden noch Details zur Hindernisanalyse (siehe Punkt 2 in der Abwägungstabelle) geklärt. Dort war unklar, ob die Planfeststellungsunterlagen ausreichend berücksichtigt sind. Dies wurde in einer Überarbeitung des Gutachtens klargestellt. Ferner bestand der Wunsch, dass die Bauherren auf die Nähe zum Flughafen hingewiesen werden. Dies wurde entsprechend im Bebauungsplan aufgenommen und in den Kaufverträgen entsprechend verankert. Aus der Öffentlichkeit kamen Bedenken hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung. Entsprechend dem vorliegenden Gutachten sind die Erschließungsstraßen jedoch ausreichend dimensioniert. Es wird die Möglichkeit einer Baustraße von außerhalb geprüft. Hierdurch könnte der Baustellenverkehr von außen angedient werden, um das Quartier nicht zusätzlich zu belasten. Die Bebauungsstruktur wurde aus der benachbarten Kreuzäckersiedlung im Wesentlichen fortgeführt. Dies sowohl in der Kubatur als auch bei den Dachformen. Dem Gremium wird empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass zu diesem Punkt kein Aussprachewunsch besteht und stellt die nachfolgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung:

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage Nr. 4 beschieden.
  2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 74 LBO den Bebauungsplan 0142-07 „Wolfsbühl“als Satzung. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro mquadrat, Bad Boll im M 1:500 vom 16.01.2017 mit gleich lautend da tiertem Textteil und örtlichen Bauvorschriften. Es gilt die Begründung vom 16.01.2017 mit Umweltbericht vom 06.09.2016.

(16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

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