§ 109 - Nachtrag 1 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Braunsbach über den Anschluss von Bühlerzimmern an die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
Seit 2003 besteht zwischen der Gemeinde Braunsbach und der Stadt Schwäbisch Hall eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Anschluss von Grundstücken des Teilorts Bühlerzimmern an die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Hall im Bereich des Pumpwerks Veinau.
Nachdem die Gemeinde Braunsbach in Bühlerzimmern eine Abrundungs- und Ergänzungssatzung beschlossen hat, soll das Einzugsgebiet entsprechend dem Nachtrag 1 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 18.12.2003 (Anlage 1) erweitert werden.
Anlage: Nachtrag 1 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 18.12.2003
Anlage: Anlage zum Nachtrag 1
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Dem Nachtrag 1 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 18.12.2003 wird zugestimmt.
(einstimmig -27)