§ 34 - Teil A: Bebauungsplan Nr. 0162-01/07 Tullauer Höhe Änderung Brenz-und Mörikestraße - Aufstellungsbeschluss; Teil B: Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Brenz- und Mörikestraße (öffentlich)
Sachvortrag:
Das Quartier an der Brenz- und Mörikestraße auf der Tullauer Höhe ist geprägt durch eine lockere tlw. villenartige Bebauung. Der Übergang zwischen Bebauung und öffentlicher Straße ist durch eine schmale Vorgartenzone bestimmt. Teilweise liegt diese Zone bis zu einem halben Geschoss über Straßenniveau und wird überwiegend durch Natursteinmauern mit einem darauf verlaufenden Holzzaun abgefangen.
Das Gebiet liegt zudem im Geltungsbereich der Wohneinheitenbeschränkung aus dem Jahr 1998 und ist seitdem städtebaulich überwiegend intakt geblieben.
Durch den zunehmenden Generationenwechsel ergeben sich Eigentumsänderungen und damit eine starke Tendenz zur maximalen Grundstücksausnutzung. Dazu werden die vergleichsweise großen Grundstücke geteilt, um dann auf zwei schmalen Parzellen jeweils die maximal zulässige Anzahl von je drei Wohnungen realisieren zu können. Die Grundstücksteilung hat zur Folge, dass für die gesamten Wohneinheiten baurechtlich keine gemeinsame Parkierung z.B. in Form einer Tiefgarage mit einer Zufahrt möglich ist. Dies führt wiederum dazu, dass Untergeschosse vollständig freigestellt und die notwendigen Stellplätze als Garagen in Reihe eingeschoben werden. Dies führt zu städtebaulichen Missständen, unter anderem dem vollständiger Verlust der prägenden Vorgartenzone inkl. Stützmauern und Zaunanlagen, da auf der gesamten Grundstückslänge zur Straße Garagenzufahrten notwendig werden. Sollte sich diese Entwicklung fortführen, würde der gesamte Straßenraum ausschließlich durch Garagentore und Zufahrten geprägt werden. Gleichzeitig würden sich bisher vorhandene Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum auf Null reduzieren, was zu einem erhöhten Parkdruck in angrenzende Gebiete führt, da selbst für Besucher keine Parkmöglichkeit bestünde.
In der Vergangenheit wurden zwei Bauvorhaben in dieser Form genehmigt. Da sich nun weitere ähnliche Vorhaben abzeichnen, sieht die Verwaltung akuten Planungsbedarf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Hierfür ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich.
Ziel der Planung ist die Sicherung des Charakters des Quartiers, u.a. durch die Erhaltung der Vorgartenzonen in Form einer Zufahrtsbeschränkung und die Definition von gärtnerisch anzulegenden Flächen.
Im Rahmen dieses Beschlusses wird der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes festgelegt. Er ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich der bestehenden rechtsgültigen Wohneinheitenbeschränkung. In der weiteren Folge des Verfahrens werden konkrete Aussagen über den Inhalt erarbeitet und für die notwendigen Beschlüsse vorbereitet.
Zur Sicherung dieser wichtigen städtebaulichen Zielsetzung schlägt die Verwaltung vor, das Quartier im Bereich Brenz- bzw. Mörikestraße mit einer Veränderungssperre zu belegen.
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0162-01/07 im Maßstab 1 : 2500, Stand 14.01.2019
Anlage 2: Satzung Veränderungssperre
Anlage zur Anlage 2: Geltungsbereich
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Teil A:
Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:
Bebauungsplan Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe Änderung Brenz- und Mörikestraße“:
Der B-Plan Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe Änderung Brenz- und Mörikestraße“ wird ge-mäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:2500 vom 14.01.2019. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
Teil B:
Aufgrund § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB wird die Veränderungssperre (VS) „Tullauer Höhe Bereich Brenz- und Mörikestraße“ als Satzung beschlossen.
(28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)