§ 198 - Aufstellung des Bebauungsplans "An der Breiteich"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan An der Breiteich wurde gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 28.05.2008 im Entwurf aufgestellt. Ensprechend dem Auftrag des Gemeinderats hat die Verwaltung die betroffene Bürgerschaft beteiligt und die Träger öffentlicher Belange in einer ersten Anhörungsrunde um eine Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung und der Trägeranhörung ist im Nachfolgenden mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen bzw. den Stellungnahmen zu den Vorschlägen aufgeführt.

Anlage1: Stellungnahmen bzw. Abwägungsvorschläge

Anlage 2: Lageplan


Stadtplaner Neumann erläutert, dass das Verfahren fortgeführt wurde. Es erfolgte die Bürgerbeteiligung und die erste Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Er geht auf die nachfolgend genannten Punkte näher ein:

Der Einhaltung des regionalen Grünzugs wurde durch eine Verschiebung des Baugebiets von 20 - 30 m in Richtung Gottwollshausen Rechnung getragen.

Die vom Landwirtschaftsamt genannten, in ihrer Existenz betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe werden so nicht akzeptiert. Es handelt sich tatsächlich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, die anderen landwirtschaftlichen Betriebe haben die Flächen lediglich gepachtet. Der Inhaber des einen landwirtschaftlichen Betriebs, Herr Reber, ist mit der Umsetzung des Baugebiets einverstanden.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung ist eine Anlage mit 357 gesammelten Unterschriften eingegangen. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind in der Sitzungsvorlage enthalten. Explizit herausgestellt wurde das Einverständnis des Regionalverbands, die Umsetzung der Ergebnisse des Wettbewerbs sowie die Wirtschaftlichkeit der Erschließungsmaßnahmen. Intern noch nicht geklärt (jedoch möglich) ist die Umsetzung eines solitären Gebäudes mit 16 Geschossen. Im weiteren Verfahren erfolgt nun die öffentliche Auslegung, daran anschließend erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange. Danach erfolgt der Satzungsbeschluss.

Auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Pfisterer erläutert der Leiter des Fachbereichs Planen & Bauen Neumann, dass Auszüge aus dem Lärmgutachten Flugplatz, welche dieses Gebiet betreffen, dem Bebauungsplan routinemäßig beigelegt werden. Hierdurch sollen Bauinteressierte Informationen vorab über eventuelle Lärmbelästigungen in dieser Hinsicht erhalten.

Stadträtin Herrmann bittet um eine Auflistung der Punkte, die sich jetzt von denen des Wettbewerbs unterscheiden. Sie fragt außerdem nach der Akzeptanz des Gutachtens Kost (Veränderungen des Kleinklimas in der Innenstadt).

Fachbereichleiter Neumann unterstreicht die Bedeutung des hohen fachtechnischen Gutachtens, welches nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde. Reaktionen seitens des Landratsamts erfolgen bei der zweiten Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Der zeichnerische Teil und der Textteil zum Bebauungsplan werden entsprechend ergänzt.

A) Bebauungsplan Nr. 0195-01 „An der Breiteich“.
Der B-Plan Nr. 0195-01 „An der Breiteich“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Wick & Partner im Maßstab 1:1.000 vom 05.10.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0195-01 „An der Breiteich“.
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Wick & Partner vom 05.10.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „An der Breiteich“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen)

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