§ 21 - Sanierungsgebiet "Nördliche Kernstadt"; hier: Erweiterung des Untersuchungsgebiets (öffentlich)
Sachvortrag:
Am 29.10.2003, § 137, wurde die Erweiterung des Untersuchungsgebietes im Bereich Schwatzbühlgasse beschlossen. Anlass dafür waren Anregungen aus der Bevölkerung, den Umfang des Sanierungsgebietes so auszudehnen, dass sich mit Hilfe des Landesprogramms weitere sanierungsbedürftige Gebäude renovieren lassen.
Ein ähnlicher Tatbestand liegt im Bereich des Weilers vor. Dieses Gebiet grenzt ebenfalls unmittelbar an das Sanierungsgebiet nördliche Kernstadt an und hat erhebliche Mängel aufzuweisen. Hierzu zählt insbesondere die Gebäudezeile, die unmittelbar an das Parkhaus „Im Ritter“ angrenzt. Weiterer Sanierungsbedarf ist in der Straße „Im Weiler“ und im Bereich der Freifläche des Weilergrabens gegeben. Die notwendigen Instandsetzungsarbeiten könnten mit Unterstützung des Sanierungsprogramms wesentlich vereinfacht werden. Die Verwaltung empfiehlt die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf den beschriebenen Bereich. Das ergänzende Areal ist in einem Lageplan dargestellt.
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachvortrag beschriebene Fläche in die Untersuchung des Sanierungsgebietes einzubeziehen.
(einstimmig - 27 -)