§ 2 - Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2002 der Stadt und endgültige Feststellung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2002 der Stadt Schwäbisch Hall am 23.07.2003 gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung festgestellt.

Zwischenzeitlich wurde sie geprüft. Der Schlussbericht vom 16.10.2003 liegt vor. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, die Jahresrechnung festzustellen.

Die überörtliche Prüfung dieses Haushaltsjahres durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat bisher noch nicht stattgefunden.

Da sich an dem vom Gemeinderat vorläufig festgestellten Rechnungsabschluss 2002 nichts geändert hat, ist die Erstellung weiterer Unterlagen nicht erforderlich.

Nach kurzer positiver Aussprache zum Prüfbericht wird folgender Beschluss gefasst:

Die Jahresrechnung 2002 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 95 GemO endgültig festgestellt.

1. Im Verwaltungshaushalt 85.191.611,68 €
im Vermögenshaushalt 28.541.055,79 €
zusammen 113.732.667,47 €
2. Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (vorläufig) 184.762.928,89 €
3. Als Rechnungsergebnis 2002 wird ein Überschuss in Höhe von
ausgewiesen und festgestellt.
10.396.457,31 €
4. Der Stand der allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit 22.748.119,82 €
5. Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf 33.212.866,37 €

(einstimmig - 27 -)

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