§ 3 - Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2002 der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" und endgültige Feststellung (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2002 der Stiftung am 21.05.2003 gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt festgestellt.
Zwischenzeitlich wurde sie geprüft. Der Schlussbericht vom 16.09.2003 liegt vor. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2002 festzustellen.
Die überörtliche Prüfung dieses Haushaltsjahres durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat bisher noch nicht stattgefunden.
Da sich an dem vorläufig festgestellten Rechnungsabschluss nichts geändert hat, ist die Erstellung weiterer Unterlagen nicht erforderlich.
Die Jahresrechnung 2002 der Hospital-Stiftung wird gemäß § 95 GemO endgültig festgestellt.
A | Einnahmen und Ausgaben von je: | |
Verwaltungshaushalt | 6.486.976,27 € | |
Vermögenshaushalt | 4.658.216,58 € | |
zusammen | 11.145.192,85 € | |
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge | 2.997.933,39 € | |
alle Sachbuchteile insgesamt | 14.143.126,24 € | |
B | Als Rechnungsergebnis 2002 wird ein Fehlbetrag in Höhe von festgestellt. |
- 415.532,96 € |
C | Der Stand Rücklagen beträgt: * Allgemeine Rücklage * Sonderrücklage für Bildungseinrichtungen * Zinsrücklage Stiftungskapital Bildungsreinrichtungen |
537.691,30 € 5.112.918,81 € 21.708,45 €€ |
D | Der Schuldenstand des Hospitals liegt bei | 7.219.505,48 € |
(einstimmig - 27 -)