§ 165 - Veränderung der Standesamtszuständigkeiten für Bibersfeld, Gailenkirchen und Tüngental (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Zuge der Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist die Stadt gezwungen, sämtliche Ausgabenpotentiale auszuschöpfen, um einen ausgeglichenen Etat vorlegen zu können. Hierbei ist auch die Auflösung der Teilortsverwaltungen, die Personalkosten von über 500.000 € verursachen, unumgänglich. Diese Auflösung macht auch eine Übertragung der Standesamtszuständigkeiten von Bibersfeld, Gailenkirchen und Tüngental auf das Standesamt Schwäbisch Hall notwendig.
Während die Auflösung der Teilortsverwaltungen und die Einführung von ehrenamtlichen Ortsvorstehern erst zum 01. September 2004 erfolgen kann und soll, wäre die Übertragung der Standesamtszuständigkeit der Teilorte auf das Standesamt der Stadt aus organisatorischen und personellen Gründen zum 01. Januar 2004 sinnvoll.
Wie die Beispiele Hessental, Eltershofen, Weckrieden und Gelbingen zeigen, konnte in der Vergangenheit eine solche Integration ohne wesentliche Einschränkungen der Dienstleistungen für die Bürger erfolgen und somit eine effiziente und kostensparende Betreuung gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Stadt Schwäbisch Hall die einzige Gemeinde im Landratsamtsbezirk ist, die mehrere Standesamtsbezirke unterhält.
Stadtrat Reber teilt mit, dass der Ortschaftsrat Gailenkirchen einstimmig gegen diesen Vorschlag sei und sein persönliches Votum deshalb ebenso wäre.
Er ist der Meinung, dass das Thema aber trotzdem nochmal aufgegriffen werden sollte.
Stadtrat Dr. Pfisterer gibt das gleiche für Tüngental bekannt und schließt sich der vorgenannten Meinung an.
Oberbürgermeister Pelgrim sagt zu, die Angelegenheit im Januar 2004 auf die Tagesordnung von VFA und GR zu setzen.