§ 68 - Einsetzung und Verpflichtung von Frau Barbara Rappold als neues Mitglied des Gemeinderats (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim begrüßt Frau Rappold und ließt ihr das Gelöbnis vor, das sie anschließend unterschreibt.
Er teilt mit, dass sie hiermit als Stadträtin verpflichtet und eingesetzt sei und überreicht ihr mit den besten Wünschen und der Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit eine Textfassung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, den Sammelband mit dem Ortsrecht der Stadt Schwäbisch Hall und das Büchlein aus dem Haller Eppinger-Verlag „Rat für Räte - Wege zum erfolgreichen Mandat“.