§ 96 - Information über die Neuordnung der Zuständigkeiten im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab 01.07.2004 (öffentlich)
Sachvortrag:
Zum 01.01.2004 wurden die Zuständigkeiten im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung neu geordnet. Der VFA hat dies am 19.01.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Reorganisation hat sich inzwischen bewährt.
Eine weitere Vereinfachung und ein effektiverer Einsatz der Arbeiter des Sachgebiets Kanalunterhaltung lässt sich erreichen, wenn diese vollständig in den Werkhof integriert werden und dieser die Kanalunterhaltungsarbeiten im Auftrag des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gegen Rechnung erbringt.
Voraussetzung hierfür ist die Herausnahme der Zuständigkeiten für die Kanalunterhaltung aus dem Werkhof.
Daher wurde die Aufgabenzuordnung gemäß dem beiliegenden Organigramm zum 01.07.2004 neu geregelt.
Die Technische Betriebsleitung wird damit wieder vollständig vom Abteilungsleiter Tiefbau als „Sachgebietsleiter Technik“ wahrgenommen. Der bisherige Leiter der Arbeitsgruppe Kanalunterhaltung wird der Führung des Sachgebietsleiters Technik unterstellt.
Die Mitarbeiter der Kanalunterhaltung können so bei Bedarf für andere anstehende Aufgaben im Werkhof , z. B. den Winterdienst, eingesetzt werden.