§ 34 - Aufstellung des Bebauungsplans „Solpark - Änderung Jakob-Berlinger-Weg“ - Behandlung der Anregungen/ Bedenken und Satzungsbeschluss - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hatte den o. g. Bebauungsplan am 27.09.2000 im Entwurf aufgestellt. Inzwischen führte die Verwaltung die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger mit folgendem Ergebnis durch:

A) Träger öffentlicher Belange

1.Landratsamt:

  1. Da im Plangebiet keine Altlasten bzw. altlastverdächtigen Flächen erhoben und dadurch auch keine Schadstoffuntersuchungen im Boden durchgeführt wurden, können Verunreinigungen nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist bei Baumaßnahmen eine Aushubüberwachung durch einen dafür befähigten Sachverständigen erforderlich. Abwägungsvorschlag: Dem Vorschlag wird entsprochen und die Anregung im Textteil des Bebauungsplanes entsprechend ergänzt.
  2. Durch die geplante Bebauung werden bisher als Grünflächen ausgewiesene Gebiete in Anspruch genommen, wodurch sich die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz verschieben wird. Die mit der Bebauung verbundenen Eingriffe sind zu erfassen, zu bewerten und gegebenenfalls den Ausgleichsmaßnahmen gegenüberzustellen. Abwägungsvorschlag: Die mit der Bebauung verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt werden in quantitativer und qualitativer Hinsicht erfasst und bewertet. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden dargestellt. Sie befinden sich jedoch außerhalb des Geltungsbereiches, weshalb die Ausgleichsmaßnahmen durch einen öffentlich rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Landratsamt gesichert werden.
  3. Der Hinweis auf einen Grünordnungsplan in der Begründung zum Bebauungsplan reiche nicht aus, er müsse vielmehr verbindlicher Bestandteil des Plans sein. Aus diesem Grunde sei eine abschließende Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Abwägungsvorschlag: Für diese Maßnahmen wird kein eigener Grünordnungsplan erstellt. Die Zuordnung des vorhandenen Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan Solpark 0313-01 bleibt bestehen. Die Eingriffs- bzw. Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des unter 1.b.) beschriebenen Vertrages.
B) Auslegung

Die Information der beteiligten Bürgerschaft erfolgte durch Auslegung der maßgeblichen Unterlagen im Baurechtsamt in der Zeit vom 12.12.2000 bis 12.01.2001.

Es gingen jedoch keine Anregungen ein.

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0313-01/05 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteile sind der Lageplan des Stadtplanungsamtes im M 1:500 vom 28.08.2000 mit Legende, Textteil und Begründung.

(17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

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