TOP 4 - Kunstrasen Auwiese - Beteiligung an den Mehrkosten für belastetes Erdmaterial (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 116/25

Sachvortrag:

Die Sportpark am Kocher GbR, bestehend aus den Vereinen TSG und Sportfreunde, erstellt, wie bereits im Rat mehrfach berichtet, an der Auwiese ein Kunstrasenfeld. Nachdem der Gemeinderat mit Beschluss vom 18.11.2024 (SV-Nr. 256/24) eine Sportförderung ermöglicht hat, wurde von der Sportpark am Kocher GbR ein Antrag  hierfür gestellt.

Wie sich aufgrund der Untersuchungen herausgestellt hat, gibt es belastetes Erdmaterial in der Böschung von ca. 5000 t, das wie folgt verarbeitet werden kann:
ca. 2.000 t können nach der Errichtung einer Natursteinmauer zur Hinterfüllung vor Ort verwendet werden. Eine private Firma in der Nähe hat sich bereit erklärt, für den Unterbau unter einer Bodenplatte bis zu 2.000 t Erdmaterial zu übernehmen. 500 t der weniger belasteten Erde können gesiebt und dann als unbelastetes Material weiter verwendet werden. Die Maßnahmen sind laut der GbR mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Für die Beseitigung bzw. Verwendung des belasteten Materials entstehen Kosten in Höhe von ca. 196.000 €. Abzüglich der bereits genehmigten Sportförderung bleiben noch Restkosten in Höhe von voraussichtlich ca. 146.000 €. Die GbR bittet nun die Stadt um eine weitere Beteiligung an den Kosten. Vorgeschlagen wird eine Teilung der Mehrkosten für das belastete Erdmaterial von ca. 90 % Stadt, 10 % Vereine. Der weitere Zuschuss soll abgerundet jedoch max. 130.000 € betragen.

Die Verwaltung betrachtet den Kunstrasenplatz im Sportpark als Mehrwert für die Gesamtstadt. Da es in den Wintermonaten bereits Engpässe auf den bestehenden Kunstrasenplätzen Ost und West gibt und mit dem zusätzlichen Platz im Sportpark freie Kapazitäten entstehen, profitieren letztendlich alle Sportvereine.

Im Gegenzug für den weiteren Zuschuss erhält die Stadt Schwäbisch Hall nun bis Ende der Laufzeit des Mietvertrages für den Platz die Möglichkeit, den Kunstrasenplatz im Sportpark bei Bedarf und Absprache der Belegung, z.B. für Ferienangebote, mietfrei zu nutzen, die Vereine im Stadtgebiet können bei freien Kapazitäten den Platz analog der städt. Nutzungsentgelte buchen.

Haushaltsmittel stehen dem Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport nicht zur Verfügung.

Für die Freilufthalle mit Warmtrakt am Schulzentrum Ost sind im Hochbaubudget 2025 Mittel in Höhe von 1.500.000 € eingeplant. Der Warmtrakt wird aus personellen Gründen erst 2026 realisiert. Deshalb wird vorgeschlagen, die für den Warmtrakt in 2025 nicht benötigten Mittel für die Beteiligung an den Mehrkosten der belasteten Erde zu verwenden. Die für den Warmtrakt erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2026 neu eingeplant.

Vertreter der Vereine werden bei der Sitzung anwesend sein und bei Bedarf für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Beschlussfassung:

1. Die Stadt Schwäbisch Hall trägt 90 % der Kosten an der Beseitigung des belasteten Erdmaterials für den Kunstrasen Auwiese in Form eines Zuschusses, max. 130.000 €.

2. Die für die Beteiligung an den Mehrkosten der belasteten Erde benötigten Mittel werden von den Mitteln des Warmtrakts (Maßnahme 25015) bereit gestellt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn eine entsprechende Vereinbarung zur Absicherung der Nutzung abzuschließen.

4. Die oben genannten Beschlüsse werden unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts durch die Rechtsaufsichtsbehörde vom Gemeinderat beschlossen.

(22 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)