§ 91 - Baumaßnahme Weilertunnel, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für a) Planungskosten und b) Abbruch Johanniterstraße 1 (ehemalige Wildbadquelle) (öffentlich)
Sachvortrag:
Gemäß Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg ist die Stadt Schwäbisch Hall verpflichtet, die Entwurfsplanung für den Tunnel und die Vorfelder abzuschließen und die Ausführungsplanung einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung durchzuführen. Nach der Vereinbarung ist die Stadt ebenfalls zuständig für die Baufeldfreimachung, dies betrifft insbesondere die bereits ausgeführten Rodungsarbeiten und den Abriss verschiedener Gebäude.
Am 05.10.2016 wurde der Bau- und Planungsausschuss zuletzt über den Stand der Vergabe von Planungsleistungen informiert und durch Beschluss weitere 500.000,- Euro zur Verfügung gestellt. Zum Stichtag 17.03.2017 ist dieser Betrag für die Bezahlung von Rechnungen verschiedener Ingenieur- bzw. Fachplanungsbüros und ausführender Firmen im Rahmen der Baufeldräumung aufgebraucht oder in weiteren Aufträgen gebunden. Der Ausgabenstand beläuft sich aktuell auf 860.936,- Euro, in Aufträgen sind noch 762.925,- Euro gebunden. Für weitere Vergaben bzw. Aufträge stehen aktuell keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Baufortschritts müssen weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. U. a. muss die Landschafts- und Freiraumplanung beauftragt und ein Signalanlagenplan erstellt werden. Für diese Planungsleistungen werden insgesamt ca. 150.000,- Euro benötigt.
Von den beauftragten Planungsbüros Bung AG, BNP und Dr. Pecher liegen Nachtragsangebote vor bzw. wurden solche angekündigt. Plananpassungen wurden u. a. im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften aus der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln 2015 (RABT) erforderlich, im Wesentlichen ist hier die Verkürzung der Tunnelröhren auf unter 400 m von Bedeutung. Zusätzlich erforderlich waren die Ausschreibungsplanungen für die Rodungsarbeiten und die Beweissicherung. Auch die Tunnelportale müssen planerisch angepasst werden. Bei der Heimbachverdolung musste zusätzlich der sog. Fledermaustrog geplant werden. Insgesamt fallen im Bereich der Ausschreibungsplanung und der übergeordneten Projektleitung Zusatzleistungen in Höhe von ca. 350.000,- € an.
In der aktuellen Vereinbarung mit dem Bund vom 09.03.2016 / 18.04.2016 ist festgelegt, dass der Abbruch der Gebäude von der Stadt durchgeführt wird. Die Abbruchkosten gehen in die Baukosten mit ein. Zunächst betrifft dies das Gebäude Johanniterstraße 1 (ehem. Wildbadquelle). Der geschätzte Aufwand für den Abriss dieses Gebäudes beläuft sich auf ca. 250.000,- €. Nach aktuellem Sachstand werden die Kosten für den Abriss der genannten Gebäude von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg im Rahmen der Baukostenabrechnung erstattet.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf weitere ggf. erforderliche Leistungen sollten unter dem Produkt 54100100 bei der Maßnahme 12014 und dem Sachkonto 7872000 weitere 750.000,- Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
- Stadtrat Baumann rückt aufgrund Befangenheit vom Ratstisch ab -
Erster Baubürgermeister Klink spricht korrigierend die Berichterstattung im Haller Tagblatt an. Dort war zu lesen, dass alle anfallenden Planungskosten, die über den Prozentsatz von 3,125 % Planungskostenerstattung hinausgehen durch den Bund getragen werden. Es sei genau umgekehrt. Der Bund ersetzt 3,125 % der Planungskosten. Darüber hinausgehende Kosten sind nach der Vereinbarung Aufgabe der Stadt.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.
Beschluss:
Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme Weilertunnel 12014 in Höhe von 750.000,- Euro.
(25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen - ohne StR Baumann wg. Befangenheit)
- Stadtrat Härtig verlässt um 19.25 Uhr den Sitzungssaal -