§ 72 - Verkehrsrechtliche Behandlung des Knotenpunktes Neue Straße/ Hafenmarkt/ Marktstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Vor etwa 7 Jahren wurde der gepflasterte Zebrastreifen zwischen dem Arkadengang des Gebäudes Am Markt 8 und der Neuen Straße entfernt. Die Beseitigung wurde angeordnet, da Fußgänger keine ausreichende Übersicht über den Straßenraum hatten. Um ihnen auf diesem stark frequentierten Knotenpunkt Überquerungsmöglichkeiten zu bieten, wurde ein großflächiger Zebrastreifen auf die Pflasterung gemalt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Fußgängerüberweg in dieser Form nach der Straßenverkehrsordnung verkehrsrechtlich unzulässig ist. und somit keine Relevanz hat. Für die Stadt hat das zur Folge, dass die Markierung umgehend entfernt werden muss, um mögliche Haftungsansprüche zu vermeiden. Mit der Entfernung der Markierung ist für Fußgänger jedoch keine Sicherheit mehr gegeben. Aus Sicht der Verwaltung wäre es aber von großer Bedeutung, die fußläufig stark frequentierten Bereiche Neue Straße und Marktplatz miteinander zu verbinden. In der Sitzung des Verkehrsbeirates am 30.04.2003 wurde die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches diskutiert, in dem das Nebeneinander von Autofahrern und Fußgängern konfliktfrei möglich ist. Die Privilegierung eines Einzelnen ist ausgeschlossen. Für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches bieten sich zwei Möglichkeiten an: Lösungsvorschlag 1: Vom Ende der Marktstraße bis zum Ende des Hafenmarktes Diese Variante hat den Vorteil, dass der gesamte Bereich, in dem fußläufige Querungen stattfinden, erfasst ist (insbesondere die Treppenanlagen, die relativ unvermittelt in den Straßenraum des Hafenmarktes münden). Die Anordnung der Stellplätze bleibt von dieser Regelung unberührt. Lösungsvorschlag 2: Vom Ende der Marktstraße bis zur Westseite des Rathauses im Hafenmarkt Hiermit kann sichergestellt werden, dass zumindest die Treppenanlage zwischen dem Rathaus und der Bürgertrinkstube, die in den Hafenmarkt mündet, als Querungsstelle die gleiche rechtliche Position hat wie der Knoten Marktstraße/Neue Straße. Unabhängig von der Realisierung einer dieser Vorschläge ist es erforderlich, den Pflasterbelag im Bereich des Knotenpunktes zu sanieren, was aus Sicht der Verwaltung jedoch zu kostspielig ist und unter Berücksichtigung der Haushaltslage zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden kann. Vielmehr sollte das Pflaster ausgebaut und durch eine Asphaltdecke ersetzt werden. Die gesamte Zone der Marktstraße befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der JVA. Im Fall der o. g. Straßenbaumaßnahme könnte diese dann mit Mitteln aus dem Sanierungsprogramm realisiert werden. Eine kleine Teilmaßnahme allein wäre jedoch nicht förderfähig. Mit der Asphaltierung ist auch eine Reduzierung des Geräuschpegels verbunden, der insbesondere bei den Proben der Freilichtspiele einen Störfaktor darstellt. Stadtrat Lindner ist anlässlich der jetzigen finanziellen Situation der Stadt gegen diese Maßnahme, die er nicht für notwendig hält. Deshalb könne er der Empfehlung des BPA auch nicht zustimmen. Stadtrat Vogt spricht sich für den Lösungsvorschlag Nr. 1 aus, wobei der verkehrsberuhigte Bereich entsprechend der Vorberatung im BPA bis zum Steinernen Steg ausgedehnt werden sollte, was sinnvoll sei. Stadtrat H. Baumann ist ebenfalls für die verkehrsberuhigte Zone lt. BPA-Empfehlung. Auch Stadtrat Neidhardt kann dieser Variante zustimmen.

Beschluss:

Der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs zwischen der Marktstraße und der Haalstraße wird zugestimmt. Dieser soll sich nach dem Verwaltungsvorschlag Nr. 1 richten und bis zum Steinernen Steg ausgedehnt werden. (24 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen)

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