§ 166 - Einsetzung und Verpflichtung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderats (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nachdem Oberbürgermeister Pelgrim das nach der Gemeindeordnung vorgesehene Gelöbnis verlesen hat, unterschreiben alle anwesenden, neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates diese Formel.

Anschließend gratuliert er allen Mitgliedern des Gemeinderates zur Wahl und nimmt bei jedem Einzelnen per Handschlag die Einsetzung und Verpflichtung vor. Dabei überreicht er allen Mitgliedern des Gemeinderates eine Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Baden-Württemberg. Die neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Lena Baumann, Dr. Walter Döring, Tillmann Finger, Alexander Giebel, Ruben Krauß, Teresa Maier-Öhrlein, Annette Sawade, Stefan Scheufele, Ellena Schumacher-Koelsch, Willem Tette und Doris Vogelmann erhalten die Anstecknadel des Gemeinderates.

Er weist darauf hin, dass der beruflichbedingt abwesende Stadtrat Sakellariou und der privatbedingt abwesende Stadtrat Dr. Graf von Westerholt in der Sitzung am 08.07.2019 gemäß Gemeindeordnung verpflichtet werden.

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