§ 112/3 - Verschiedenes: Feuerwehrzufahrt Keckenhof (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Stadtrat Neidhardt nimmt Bezug auf den Brand im Keckenhof. Er weist darauf hin, dass der zweite Angriffsweg abzweigend vom Steinernen Steg hin zur Stadtmühle trotz des Schildes „Fußgängerzone“ (Parken nur auf ausgewiesenen Flächen) und des Hinweises der Feuerwehrzufahrt oftmals zugeparkt ist. Er bittet die Verwaltung, diese Situation nochmals zu überprüfen.