§ 169 - Bau einer Lärmschutzwand in Gelbingen; hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)
Sachvortrag:
Für den Bau einer Lärmschutzwand in Gelbingen – entlang der K 2574 – wurden in den Doppelhaushalt 2008/2009 keine Haushaltsmittel eingestellt.
Der Bau einer Lärmschutzwand in Gelbingen entlang der K 2574 wurde vom Gemeinderat beschlossen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sollten über das Konjunkturpaket II – Lärmschutz finanziert werden. Da es sich um eine Landkreisstraße handelt, wurde vom Regierungspräsidium das Projekt aus den Vorschlägen gestrichen. Sollte deshalb der Gemeinderat an dem Projekt festhalten, müssten nunmehr außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert seine ursprüngliche Absicht, Mittel aus dem Konjunkturpaket II zu verwenden. Leider lies sich dies so nicht realisieren, da die Straße in Gelbingen einem anderen Straßenträger zugeordnet ist. Die Mittel insgesamt bleiben jedoch gleich, sie werden jetzt einem anderen Zweck zugeführt. Die Mittel für die Lärmschutzwand in Gelbingen werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Lärmschutzwand in Breitenstein ließe sich jedoch trotz zeitweiliger gegenteiliger Äußerungen keine Einigung erzielen.
Beschluss:
Für den Bau der Lärmschutzwand in Gelbingen werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 180.000 € auf der Haushaltsstelle 6300-950000.0502 bereit gestellt.
(einstimmig - 39 -)