§ 59 - Aufstellung des Bebauungsplans „Am Taubenhof“ in Hessental im Entwurf (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für den o. g. Bebauungsplan wurde nach dem generellen Aufstellungsbeschluss die Beteiligung der betroffenen Bürgerschaft und die erste Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In diesem Rahmen gingen folgende Anregungen ein:

  1. ANREGUNGEN GEWÄSSERDIREKTION NECKAR, BEREICH ELLWANGEN</b>
    1. Auszug aus der Stellungnahme Öffentliche Gewässer Berührt wird der Kutschenbach und der vorhandene Feuerlöschteich auf dem ehemaligen Werksgelände der Fassfabrik. Wir bitten die Lage des Kutschenbachs, der teilweise verdolt ist, nachrichtlich in den Bebauungsplan einzutragen. Sofern die verdolte Strecke nicht auf öffentlichem Grund verläuft, sollte dies mit einem Leitungsrecht gesichert werden. Der vorhandene Feuerlöschteich soll rückgebaut werden. Als Ausgleich dafür soll eine kleinere Teichfläche zur Regenwassersammlung geschaffen werden. Diese ist im Bebauungsplan eingetragen. Grundsätzlich besteht Einverständnis, diese Umgestaltungen entsprechend dem Gesprächsergebnis vom 17.07.2001 vorzunehmen. Wir bitten, das wasserrechtliche Verfahren für die Um- bzw. Neugestaltung der Gewässer zeitgleich mit dem Bebauungsplan beim Landratsamt Schwäbisch Hall einzureichen.
    2. Wertung der Anregungen Die gewünschte Darstellung des Kutschenbachs wird nachrichtlich in den B-Plan aufgenommen. Ein entsprechendes Leitungsrecht wird dargestellt. Das wasserrechtliche Verfahren zur Umgestaltung des Gewässers wird derzeit durchgeführt.
    3. Beschlußvorschlag Eintragung eines Leitungsrechtes für den Kutschenbach.


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  2. ANREGUNGEN STRASSENBAUAMT SCHWÄBISCH HALL</b>
    1. Auszug aus der Stellungnahme Gegen das Vorhaben bestehen von hieraus keine Bedenken, wenn
      1. die Ortsdurchfahrtsgrenze von Station 0,481 nach Station 0,345 verlegt wird;
      2. in einer Vereinbarung (s. Anlage) Eigentum und Unterhaltung der Landesstraße und des angrenzenden Geh- und Radweges zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Schwäbisch Hall und der Gemeinde Michelbach/ Bilz geregelt wird;
      3. die Sichtfelder im Einmündungsbereich Planstraße B / L 1055 entsprechend dem Grüneintrag des beigefügten Lageplanausschnitts korrigiert werden;
      4. der Anschluß der Planstraße B so hergestellt wird, daß der Landesstraße kein Oberflächenwasser zugeführt wird.


    2. Wertung der Anregungen Die Änderungen der Ortsdurchfahrtsgrenze und die Vereinbarungen zum Eigentum und Unterhalt werden im weiteren Verlauf der Realisierung geregelt. Die technische Ausführung der Straße kann entsprechend den Anforderungen des Straßenbauamtes hergestellt werden.
    3. Beschlußvorschlag Darstellung der Sichtfelder im Einmündungsbereich Planstraße B / L 1055 entsprechend der Anforderungen des Straßenbauamtes.


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  3. ANREGUNGEN REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART</b>
    1. Auszug aus der Stellungnahme ..... Die Festsetzungen über die zulässigen, ausnahmsweise zulässigen und nicht zulässigen Nutzungen sollten städtebaulich begründet werden.
    2. Wertung der Anregungen Die textlichen Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung sind städtebaulich abgeleitet. Eine entsprechende ausführliche Erläuterung wird im Bericht ergänzt.
    3. Beschlußvorschlag Ergänzung des Erläuterungsberichts um die städtebauliche Begründung zu den textlichen Festsetzungen.



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  4. ANREGUNGEN STADTWERKE SCHWÄBISCH HALL</b>
    1. <b>1. Mischgebiet im Südwesten
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    1. Auszug aus der Stellungnahme Hier wurde die Bebauungsgrenze ausgehend vom Kutschenbachweg etwa 10 m in das Gelände verlegt. Da aber gerade dieser Randbereich aufgrund der geringen Auffüllhöhe am problemlosesten zu bebauen wäre, sollte hier die Baugrenze soweit als möglich nach Süden verlegt werden. Aufgrund der schwierigen Baugrundsituation (Auffüllhöhen über 13 m) in diesem Teilbereich wäre es sinnvoll, diese Flächen als Gewerbegebiet auszuweisen. Möglich wäre eine Bebauung mit flach gegründeten Hallen bzw. Gebäude mit - im Hinblick auf die Untergrundsituation - möglichst versiegelten Hof- und Freiflächen.
    2. Wertung der Anregungen Die Anregung kann teilweise aufgenommen werden. Um die entsprechende Abgrenzung des Gebietes hin zum bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten und eine Anbindung in Natur und Landschaft sicher zu stellen kann auf die Pflanzfestsetzung entlang des Kutschenbachweges nicht verzichtet werden. Die Baugrenze kann jedoch bis an die Flächen für Bepflanzung herangeführt werden.
    3. Beschlußvorschlag Änderung der südlichen Baugrenze des Mischgebietes im Südwesten, Heranführen der Baugrenze bis an den Pflanzstreifen.


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    1. 2. Bereich südlich Planstraße B
    </b>
    1. Auszug aus der Stellungnahme Hier ist nach unserer Meinung eine Vergrößerung des Baufensters nach Süden möglich.
    2. Wertung der Anregungen Die Vergrößerung des Baufeldes ist mit Beeinträchtigungen im Hinblick auf das Landschaftsbild und die Gestaltung des Ortsrandes verbunden. Aus städtebaulicher und landschaftsgestalterrischer Sicht wird es als vertretbar angesehen, das Baufenster nach Süden zu erweitern und gleichzeitig bei dem ansteigenden Gelände die Höhe der Gebäude auf 5 m festzusetzen.
    3. Beschlußvorschlag Vergrößerung der Baufenster bis zu einem Abstand von 5 m zu den Pflanzfestsetzungen. Beschränkung der Höhe der baulichen Anlagen im südlichen Bereich auf 5 m.


    1. <b>3. Bereich nördlich des Wendehammers Planstraße B</b>
    1. Auszug aus der Stellungnahme Hier soll die Baugrenze parallel zum vorgesehenen Grünstreifen verlaufen. Ein bereits vorhandenes Gebäude würde nach dem vorhandenen Planentwurf ohnehin außerhalb des Baufensters stehen.
    2. Wertung der Anregungen Aus städtebaulicher Sicht kann der Anregung nicht gefolgt werden. Durch die Veränderung der Baugrenze würde die gewerbliche Nutzung zu nahe an die geplante Misch- bzw. Wohnbebauung im Westen herangeführt werden. Die Nord-/Südachse sollte daher in der vorgeschlagenen Form freigehalten werden. Das bestehende Gebäude hat Bestandsschutz.
    3. Beschlußvorschlag Keine Änderung der Ausweisung.


    1. <b>4. Planstraße A und Planstraße B
    </b>
    1. Auszug aus der Stellungnahme Die Breite der Planstraße A wurde seitens des von uns beauftragten Ingenieurbüros für die Straßenplanung auf 6,5 m festgelegt. Dies ist für einen reibungslosen LKW Verkehr in diesem Bereich ausreichend und sollte in den Bebauungsplan einfließen. Auch hier wurde im Bebauungsplan eine Straßenbreite von 7,0 m vorgesehen. Unseres Erachtens ist auch hier eine Breite von 6,5 m ausreichend.
    2. Wertung der Anregungen Die Festsetzung der Straßenbreite mit 7,0 m erfolgt aus der Erfahrung, daß in Gewerbegebieten bei 6,5 m durchaus Probleme auftreten können. Der beantragten Straßenbreite von 6,5 m kann zugestimmt werden. Ein entsprechender Hinweis auf die zu erwartenden Probleme erfolgte gesprächsweise.
    3. Beschlußvorschlag Änderung der Straßenbreiten auf 6,50 m.


    1. <b>5. Textliche Festsetzungen Gewerbegebiet
    </b>
    1. Auszug aus der Stellungnahme Wir widersprechen hier den gemachten Einschränkungen, insbesondere dem Verbot von jeglichen Unterhaltungs- bzw. Vergnügungsstätten.
    2. Wertung der Anregungen Die Zulässigkeit von Unterhaltungs- bzw. Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet wurde ausgeschlossen um eine eindeutige gewerbliche Nutzung zu gewährleisten und mögliche Nutzungskonflikte auszuschließen. Aus der Sicht der Stadtentwicklung ist darüberhinaus wünschenswert, daß Vergnügungs- und Unterhaltungsstätten nicht in peripheren Randlagen der Stadt erfolgen, sondern im Zusammenhang mit den entsprechenden Ortslagen vorgesehen werden, um die Funktion der Innenstadt bzw. Ortskernes zu stärken. Im Sinne eines schonenden Verbrauchs von Boden ist darüber hinaus die Nutzung im Gewerbegebiet auf die Einrichtungen zu beschränken, für die eine Gewerbegebietsausweisung zwingend erforderlich ist.
    3. Beschlußvorschlag Keine Änderung der Ausweisung


    1. <b>6. Textliche Festsetzungen Feuerlöschteich
    </b>
    1. Auszug aus der Stellungnahme Die Erhaltung des Feuerlöschteichs ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Ersatzweise soll - wie dargestellt -, eine neue Wasserfläche in Form eines Teichs angelegt werden.
    2. Wertung der Anregungen Der Hinweis auf den Feuerlöschteich bezieht sich auf den Pkt. 4.1.7 in der Begründung. Die Textpassage aus dem Altlastengutachten ging noch von der Erhaltung des Teiches aus. Der Text ist entsprechend redaktionell zu ändern.
    3. Beschlußvorschlag Änderung des Punktes 4.1.7 der Begründung mit dem Hinweis auf den Wegfall des Feuerlöschteichs.


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  5. ANREGUNGEN LANDRATSAMT SCHWÄBISCH HALL</b>
    1. Auszug aus der Stellungnahme Naturschutz Gegen die Planung bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen. Unstrittig ist, daß für die Überplanung des bereits jetzt bebauten Bereiches keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Anders stellt sich dieser Sachverhalt für die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen dar. Hier fehlen eine umfassende Bewertung der mit der geplanten Bebauung verbundenen Eingriffe. So wird beispielsweise in der Begründung zum Bebauungsplan nicht auf die mit der Bebauung verbundene zusätzliche Versiegelung, die Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild eingegangen. Eine saubere Bilanzierung des mit der Bebauung verbundenen Eingriffs ist ebenfalls nicht vorhanden. Die unter Ziffer 6.3 genannten Ausgleichsmaßnahmen sind nicht im einzelnen bewertet. Es ist nicht nachvollziehbar, inwieweit die Neuordnung des Geländes im Erscheinungsbild die mit der zusätzlichen Bebauung verbundenen Eingriffe ausgleicht. Auch die Aussagen hinsichtlich der belasteten Freiflächen ist nicht nachvollziehbar.
    2. Wertung der Anregungen Die vertiefte Bearbeitung der Grünordnungsplanung ist in Abstimmung mit dem Landratsamt erfolgt. Die notwendigen Ergänzungen der Grünordnungsplanung werden in die Überarbeitung des Planes aufgenommen.
    3. Beschlußvorschlag Ergänzung der landschaftspflegerischen Ausgleichskonzeption des B-Planes in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.


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  6. ANREGUNGEN STAATLICHES GEWERBEAUFSICHTSAMT HEILBRONN</b>
    1. Auszug aus der Stellungnahme Das hiesige Amt hat innerhalb des Bauleitplanverfahrens öffentliche Belange insbesondere im Sachbereich des vorbeugenden Immissionsschutzes zu tragen. Mit der vorliegenden Planung ist u.a. beabsichtigt, ein uneingeschränktes Gewerbegebiet (GE) unmittelbar an eine Wohnfläche (W), wie aus dem beigelegten Flächennutzungsplanausschnitt zu erkennen, heranzuführen. Ohne eine entsprechende Gliederung bzw. Einschränkung im geplanten Gewerbegebiet (GE) sind aus Immissionsschutzgründen hierzu Bedenken vorzubringen. Das hiesige Amt regt deshalb einen gemeinsamen Erörterungstermin an um mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Im übrigen steht das hiesige Amt für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
    2. Wertung der Anregungen Die angesprochene Situation, daß das Gewerbegebiet neben bestehender Wohnbebauung festgesetzt ist, entspricht dem heutigen Bestand. Um Nutzungskonflikte in der Zukunft auszuschließen, wird vorgeschlagen, die mögliche Immissionsbeeinträchtigung auf der östlichen Teilfläche, im Eckbereich zwischen Ödenbühlsteige und Eberhard-Heim-Straße einzuschränken. Die Einschränkung sollte derart erfolgen, daß nur Betriebe zulässig sind, die auch im Mischgebiet zulässig sind um das Nebeneinander zwischen Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen.
    3. Beschlußvorschlag Einschränkung der gewerblichen Nutzung in der östlichen Teilfläche des Gebietes auf Betriebe, die im Mischgebiet zulässig sind. <b>
    4. ANREGUNGEN STAATLICHES FORSTAMT VELLBERG</b>
      1. Auszug aus der Stellungnahme
        1. Aus den Wäldern nördlich des Planungsgebietes zwischen Ödenbühlsteige und Hessentaler Straße muss weiter das Holz über die Ödenbühlsteige abgefahren werden können.
        2. Die im Westen liegenden Waldgrundstücke (z.B. 295/1) müssen auch zukünftig über den Kutschenbachweg ihr anfallendes Holz abfahren können.
        3. Der gesetzliche Waldabstand von 30 m ist nicht eingehalten. Da es sich bei den angrenzenden Waldbeständen um labile Fichtenbestände handelt (vor allem von Westen her), ist mit einer erheblichen Gefährdung der Gebäude und der darin arbeitenden Menschen zu rechnen. Der Waldabstand ist einzuhalten.


      2. Wertung der Anregungen Die Holzabfuhr über die Ödenbühlsteige ist durch die Ausweisung im Bebauungsplan nicht eingeschränkt. Der gesetzliche Waldabstand bezieht sich auf die als Wald festgesetzten Flächen ohne die an das Gebiet direkt angrenzenden Böschungen. Der Waldabstand von 30 m ist in der Süd-Westecke des Gebietes entsprechend einzutragen.
      3. Beschlußvorschlag Neufestsetzung der Baugrenze an der Süd-Westecke in einem Abstand von 30 m zum Wald.


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    5. ANREGUNGEN DER DB NETZ AG</b>
      1. <b>1. Immissionsschutz</b>
      1. Auszug aus der Stellungnahme Der Privatgleisanschluß der Fa. Kurz ist abbestellt und kann zurückgebaut werden. Gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen § 33 (PAB) sind auf Kosten der Anschließer die Zugangsweichen und Gleise auf DB Grund zurückzubauen. Die Zugangsweiche 229 im Streckengleis Waiblingen - Schwäbisch Hall ist mit Lückenschluß zu ersetzen. Hierher ist der Landesbevollmächtigte für Bauaufsicht (LfB) beim Eisenbahn-Bundesamt, Olgastraße 13, 70182 Stuttgart zu beteiligen. Das Plangebiet grenzt an einen vorhandenen Schienenverkehrsweg. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sind vom Planaufsteller Untersuchungen über Auswirkungen von Immissionen auf das Plangebiet vorzunehmen. Aus der vorgelegten Begründung / Satzung geht nicht hervor, ob eine Untersuchung durch den Planaufsteller erfolgte und sofern notwendig, Maßnahmen zum Schutz gegen Immissionen vorgesehen werden. Alle evtl. notwendigen Schutzmaßnahmen sind entsprechend § 9, Abs. 1, Nr. 24 BauGB im Textteil der weiterführenden Planung festzuschreiben. In Satzung und Begründung ist aufzunehmen, daß Schutzanlagen zur Minderung der Emissionswerte aus den nach AEG genutzten Einsenbahnbetriebsanlagen (z.B. Lärm), eine finanzielle Beteiligung durch die Deutsche Bahn AG auszuschließen ist. Evtl. erforderliche Schutzmaßnahmen und deren Kosten gehen zu Lasten des Planungsträgers bzw. der planbezogenen Grundstückseigentümer und sind ausschließlich auf Fremdgrund und zu Lasten der Gemeinde oder der Anlieger zu errichten.
      2. Wertung der Anregungen Die Auswirkungen des Schienenverkehrs auf die Nutzungen des Gewerbegebietes ist ergänzend zu untersuchen. Das Ergebnis der Untersuchung ist im Erläuterungsbericht entsprechend darzustellen und erforderliche Schallschutzmaßnahmen festzusetzen.
      3. Beschlußvorschlag Ergänzung des Erläuterungsberichtes um die Ergebnisse der Imissionsbetrachtung zum Schienenverkehr.


      1. <b>2. Auswirkungen durch die Oberleitung
      </b>
      1. Auszug aus der Stellungnahme Weiter besteht die Möglichkeit, daß hervorgerufen aus der Nähe zur Oberleitung Einwirkungen auf elektronische Geräte (z.B. Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsapparaten, empfindlich auf magnetische Felder reagierende Geräte und Beeinträchtigungen des Funk- und Fernsehempfangs) entstehen können. Diese Einwirkungen müssen geduldet werden. Evtl. notwendige passive Schutzmaßnahmen sind bauseits zu berücksichtigen. Auch nach Erfüllung aller Schutzvorgaben besteht die Möglichkeit, daß eine gewisse Belästigung aus den Emissionen aus dem Bahnbetrieb verbleiben wird. Die künftigen Interessenten sollten auf jeden Fall auf diesen Umstand hingewiesen und der Plan entsprechend ergänzt werden.
      2. Wertung der Anregungen Die angesprochenen möglichen Beeinträchtigungen durch die Oberleitung der Bahn sind durch planungsrechtliche Festsetzungen nicht zu regeln. Ein entsprechender Hinweis für die zukünftigen Ansiedler ist in den Bebauungsplan aufzunehmen, der Textteil ist entsprechend zu ändern.
      3. Beschlußvorschlag Ergänzung der textlichen Festsetzungen um den Hinweis der möglichen Beeinträchtigungen durch die Oberleitung der DB AG.



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    6. ANREGUNG LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU</b>
      1. Auszug aus der Stellungnahme Geotechnik Der Untergrund des Plangebietes besteht überwiegend aus einer Wechselfolge von Ton-, Sand- und Dolomitsteinbänken des Unterkeupers. Darunter folgen Kalksteine des Oberen Muschelkals, die örtlich verkarstet sein können. Auf Teilen des Plangebietes lagern Auffüllungen. Es wird daher empfohlen, objektbezogene Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020 vorzunehmen, wobei auch die Lage der Grundwasseroberfläche ermittelt wird und Flächen mit Altlasten abgegrenzt werden können.
      2. Wertung der Anregungen Der Hinweis des Landesamtes bezüglich der Baugrunduntersuchung kann in den Erläuterungsbericht aufgenommen werden.
      3. Beschlußvorschlag Ergänzung des Erläuterungsberichtes um die Empfehlung, objektbezogen Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020 durchzuführen.


      <b>
    7. ANREGUNGEN ZWECKVERBAND BIBERWASSERVERSORGUNGSGRUPPE</b>
      1. Auszug aus der Stellungnahme Wir haben den etwaigen Leitungsverlauf in die beiden beigefügten Pläne eingezeichnet. Sie werden gebeten, diese Leitungen in den Bebauungsplan zu übernehmen, damit deren Bestand im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gesichert werden kann.
      2. Wertung der Anregungen Die dargestellte Hauptwasserleitung DN 125 ist im Plan durch ein Leitungsrecht zu sichern.
      3. Beschlußvorschlag Darstellung eines Leitungsrechtes entlang der vorhandenen Hauptwasserleitung im Süden des Plangebietes.

      Beschluss:

      <b>- Empfehlung an den Gemeinderat -</b>

      1. Der o. g. Bebauungsplan Nr. 217-03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:1000 vom 28.03.2002 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
      2. Der örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 28.03.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt. (einstimmig - 16 -)

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