§ 52 - Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Taubenhof“ in Hessental (ehem. Fassfabrik Kurz) im Entwurf (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Beschluss:
Über das Gebiet der Firma Kurz in Hessental wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 0217-03 im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist die Darstellung im Lageplan 1:1000 des Stadtplanungsamtes vom 01.03.2001.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
(einstimmig - 28 -)