§ 100 - Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für Steueraufwendungen bei Betrieb gewerblicher Art Parkierungseinrichtungen (BgA Parkierungseinrichtungen) (öffentlich)
Sachvortrag:
Im BgA Parkierungseinrichtungen wird die Stadt vom Finanzamt ertragssteuerlich veranlagt. Das bedeutet, dass der jeweilige gesamte Jahresüberschuss der Kapitalertragsteuer (KESt.) zu unterwerfen ist, da der jeweilige Überschuss der Stadt direkt zufließt.
Das Finanzamt hat nun am 21.03.2017 für den Gewinn aus dem Jahr 2015 eine Steuerbelastung in Höhe von 28.533,56 € ermittelt.
Im Doppelhaushalt 2016/2017 wurden beim Produkt Parkierungseinrichtungen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 jeweils 18.000,-- € eingestellt.
Im Rechnungsjahr 2016 wurden für Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 13.680,-- € bezahlt, im Rechnungsjahr 2017 müssen hierfür voraussichtlich 12.672,-- € entrichtet werden.
Im Haushaltsjahr 2017 stehen auf dem Aufwandskonto für betriebliche Steueraufwendungen für den BgA Parkierungseinrichtungen – 54600000.44410000 – aufgrund der Einbuchung der Vorauszahlung für die Gewerbesteuer noch 5.328,-- € zur Verfügung.
Für die Bezahlung der KESt. in Höhe von 28.533,56 € müssen demzufolge überplanmäßig 23.205,56 € bereit gestellt werden.
Stadtrat Kaiser fragt an, ob eine andere Zuordnung, z.B. zu den Stadtwerken, weiterhelfen würde.
Fachbereichsleiter Finanzwesen Gruber erläutert, dass es sich um die Flächen handelt, welche an die Stadtwerke verpachtet wurden. Im Jahr 2015 wurde sogar ein Überschuss von ca. 180.000 € erzielt. Wenn Betriebe gewerblicher Art Überschüsse erwirtschaften, werden diese per Fiktion automatisch dem hoheitlichen Bereich zugeordnet. Dies gleicht einer Ausschüttung, sodass eine Abgeltungssteuer fällig wird. Bei öffentlichen Gebietskörperschaften gilt der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 15% zzgl. Solidaritätszuschlag.
Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass vor diesem Hintergrund darüber nachgedacht wird, die Parkierung im Karl-Kurz-Areal in den Betrieb gewerblicher Art zu integrieren.
Beschluss:
Auf dem Aufwandskonto „Steueraufwendungen bei Betrieb gewerblicher Art Parkierungseinrichtungen“ - 5460000-44410000 – werden überplanmäßig 23.205,56 € zur Verfügung gestellt.
(einstimmig - 17)