§ 194 - Wiederaufbau Heimbacher Hof; hier: Entwurfsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.05.2021 (BPA § 82, öffentlich) den Auftrag für die Planung des Wiederaufbaus der abgebrannten Scheunen und den Umbau des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes vergeben. Das Architekturbüro Kuhn hat den Entwurf des Fachbereichs Planen und Bauen, der Grundlage für einen Antrag zur Förderung in 2020 war, weiterentwickelt.
In mehreren Gesprächen mit den Nutzern wurde die Planung soweit konkretisiert, dass nunmehr die Baugenehmigung eingereicht werden kann. Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt.
Es ist geplant, die Bauleistungen für den Wiederaufbau über den Winter auszuschreiben, so dass im Frühjahr mit dieser Maßnahme begonnen werden kann. In dieser Zeit soll dann auch der Umbau des Bestandsgebäudes (Einbau der Werkstätten für Holz und Metall) geplant und ausgeschrieben werden. Das Ziel ist, dass beide Maßnahmen gleichzeitig dann im Innenausbau bearbeitet werden, so dass die Bauzeit auf ein Minimum beschränkt werden kann.
Anlagen:
Anlage 1: Plan Erdgeschoss, Stand 07.09.2021, KUHN ARCHITEKTEN
Anlage 2: Plan Ansicht Süd, Stand 07.09.2021, KUHN ARCHITEKTEN
Anlage 3: Präsentation
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Dem Entwurf zum Wiederaufbau der abgebrannten Scheune des Heimbacher Hofs wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Ausschreibung durchzuführen und mit der Maßnahme zu starten.
(einstimmig - 15)