§ 6 - Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung in Schwäbisch Hall; hier: Information durch das Ministerium für Integration Baden-Württemberg (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim bedauert, dass nicht alle Mitglieder des Gemeinderats am selben Tag die Information über die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung hatten. Am Tag des Eingangs des Schreibens aus dem Ministerium für Integration Baden-Württemberg wurden die Mitglieder des VFA am 19.01.2015 nö (§ 14/3) informiert. Bereits am Tag darauf hat das Ministerium für Integration Baden-Württemberg eine Pressemitteilung herausgegeben, die aufgrund der heutigen medialen Kommunikationsmittel bereits in kürzester Zeit bekannt wurde.

Ministerialdirektor Prof. Dr. Hammann dankt dem Oberbürgermeister und den Mitgliedern des Gemeinderats für die positive Aufnahme des Themas. 2011 gab es in Baden-Württemberg eine LEA in Karlsruhe, die mit ca. 1.000 Flüchtlingen belegt war. Aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen muss davon ausgegangen werden, dass 2015 ff sechs Landeserstaufnahmeeinrichtungen dezentral in vier Regierungsbezirken errichtet werden müssen. Neben Karlsruhe werden dies Meßstetten (temporäre Einrichtung!), Mannheim, Ellwangen, Freiburg und Schwäbisch Hall sein, wobei in Schwäbisch Hall als einzige Stadt ein Neubau mit Modellcharakter geplant ist.
Wie der Name bereits sagt, kommen in die LEA Flüchtlinge, die erst vor Kurzem in Deutschland angekommen sind. Sie bleiben ca. drei bis sechs Wochen in der LEA - der maximale Aufenthalt nach dem Asylverfahrensgesetz sind drei Monate, danach werden sie in Stadt- und Landkreise weiterverteilt. Die LEA in Schwäbisch Hall wird auf 500 (Regelbelegung) bis 1.000 Flüchtlinge (Maximalbelegung) ausgelegt. Diese sind nicht berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, jedoch sind gemeinnützige Arbeiten durchaus möglich. Die Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - was in etwas dem Hartz IV-Satz entspricht - jedoch werden die Leistungen vorwiegend in Naturalien wie Essen, Kleidung und Hygieneartikel gewährt. Daneben gibt es für einen Familienvorstand bzw. einen alleinreisenden Flüchtling monatlich 140 € Taschengeld. In der LEA gibt es soziale Betreuung und Kinderbetreuung, es gibt einen Sicherheitsdienst, eine Kantine und eine Polizeiwache. Das Gelände ist eingezäunt und es erfolgt eine Zugangskontrolle an einer Pforte. Während des Aufenthalts in Schwäbisch Hall erfolgt eine Registrierung, eine erkennungsdienstliche Behandlung, eine ärztliche Untersuchung und der Asylantrag bzw. die evtl. Anhörung zum Asylverfahren.
Sehr großen Wert legen die Verantwortlichen auf ehrenamtliches Engagement (AWO, Caritas, Diakonie), Engagement von Bürgerinnen und Bürgern entsprechend dem in Meßstetten ist erwünscht.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert über ein Koodinationsgespräch am 10. Februar 2015 unter Leitung des Regierungspräsidenten. In einer ersten Reaktion haben sowohl AWO, Caritas, Diakonie und auch das Diakonie-Klinikum Unterstützung signalisiert.

Stadtrat Huppenbauer teilt mit, dass die Stadt zu ihrer Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen steht. Er möchte wissen, ob zum jetzt diskutierten Standort Alternativen geprüft wurden.

Die wird von Ministerialdirektor Prof. Dr. Hammann bestätigt. In einem landesweiten Suchlauf konnten jedoch nur zwei geeignete, landeseigene Grundstücke gefunden werden.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hinterfragt den Zeitplan.

Ministerialdirektor Prof. Dr. Hammann bestätigt aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen einen dringenden Bedarf. Die LEA soll zügig umgesetzt werden. Er rechnet im Laufe des Jahres 2016 mit der Eröffnung.

Stadtrat Baumann legt Wert darauf, dass die Aufnahme von Flüchtlinge im Gemeinderat von Schwäbisch Hall fraktionsübergreifend eine breite Mehrheit findet.

Stadträtin Koch möchte wissen, wo sich das zweite in Frage kommende Grundstück befindet. Sie hält außerdem den Platz neben der JVA für nicht ideal; sie befürchtet, dass sich auch Flüchtlinge wie Gefangene fühlen.

Ministerialdirektor Prof. Dr. Hammann führt aus, dass das weitere Grundstück sich in Tübingen befindet - dieses Grundstück befindet sich jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft zum Landratsamt. Die Errichtung einer LEA dort wäre kontraproduktiv zur städtebaulichen Entwicklung von Tübingen, darüber hinaus ist das Grundstück sehr schlecht erschlossen. Ferner stellt er klar, dass die LEA kein Gefängnis ist: Alle Flüchtlinge können sich frei bewegen.

Herr Greiner vom Amt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg in Heilbronn kann die Kosten der LEA noch nicht beziffern.

Stadtrat Schorpp fragt, ob es richtig ist, dass bei Vorhandensein einer LEA im Stadtgebiet der Landkreis Schwäbisch Hall keine - oder nur weniger - Asylbewerber aufzunehmen hat.

Ministerialdirektor Prof. Dr. Hammann bestätigt, dass es diese Möglichkeit gibt. Es wird in das Ermessen des jeweiligen Landkreises gestellt, eine Befreiung von der Aufnahme von Flüchtlingen zu beantragen. Maximal ist die Befreiung so hoch wie die Anzahl der LEA-Bewohnerinnen/ -Bewohner.

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