§ 240 - Jahresrechnung 2007 der Stadt; hier: Bericht des Fachbereichs Revision und endgültige Feststellung (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2007 der Stadt am 02.04.2008 unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den städtischen Fachbereich Revision festgestellt.
Zwischenzeitlich wurde die Jahresrechnung geprüft. Der Schlussbericht vom 12.11.2008 liegt vor. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2007 der Stadt Schwäbisch Hall gemäß § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.
Eine überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat bisher nicht stattgefunden.
Da sich an dem vom Gemeinderat vorläufig festgestellten Rechnungsabschluss nichts geändert hat, kann auf die Erstellung weiterer Unterlagen verzichtet werden.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2007 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 95 GemO mit den folgenden Schlusssummen jweils in Einnahmen und Ausgaben endgültig festgestellt:
1.
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Im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt zusammen |
78.724.579,42 € 24.527.869,70 € 103.252.449,12 € |
2. |
Als Rechnungsergebnis 2007 wird ein Überschuss in Höhe von ausgewiesen und festgestellt. |
3.254.483,69 € |
3. | Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit | 21.940.802,38 € |
4. | Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen beträgt | 3.721.830,75 € |
(einstimmig - 35 -)