§ 169 - Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd – 1. Änderung; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 17.06.2020, öffentlich) die erneute Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0174-04/01 "Bahnhofsareal Teil Süd - 1. Änderung", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 27.04.2020, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 19.06.2019 veröffentlicht. Die erneute Auslegung wurde erforderlich, da das Gutachten zu Starkregenereignissen im Bahnhofsareal Änderungen der Festsetzungen erforderlich machte.
Die erste Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgte im Zeitraum vom 11.06.2019 bis einschließlich 11.07.2019. Die Unterlagen lagen im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 07.06.2019. Erneut wurde der Entwurf im Zeitraum vom 29.06.2020 bis einschließlich 29.07.2020 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 29.06.2020.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahme Ö2 (siehe Anlage 8) aus der Öffentlichkeit ging am 15.08.2019 und damit über einen Monat nach Ende der Auslegungsfrist beim Baurechtsamt ein. Sie wurde dennoch in die Abwägung mit aufgenommen. Die dort aufgeführten Anregungen sind nicht Gegenstand der Bebauungsplanänderung und werden zur Kenntnis genommen.
In der Stellungnahme Nr. 20 (siehe Anlage 7) des Umweltzentrums Kreis Schwäbisch Hall e.V. wird angeregt, die Ausgleichsflächen in den Ackeranlagen an anderer Stelle nachzuweisen. Da die Bereiche an der Taubeninsel und an den Stadtwerken einem hohen Nutzungsdruck ausgesetzt sind, hat die Verwaltung alternative Standorte für die Entwicklung einer blüten- und artenreichen Fettwiese geprüft. Als Ersatz für Teile der Flächen (gem. Maßnahmenblatt A9 – Umwelbericht) schlägt die Verwaltung einen rd. 3000 m² großen Bereich an der Flutmulde in Gelbingen vor – siehe Anlage 10. Der alternative Fläche wurde vom Landratsamt Schwäbisch Hall und dem Umweltzentrum zugestimmt, demnach wird der Umweltbericht und der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Verpflichtung der Maßnahmen angepasst.
Die verbleibenden Flächen in den Ackeranlagen sollen weiter durch eine Ansaat, welche an die speziellen Standortbedingungen angepasst ist, zu einer Blüten- und artenreiche Fettwiese entwickelt werden. Im Vorfeld der Aussaat werden die Böden an den ausgewählten Maßnahmenstandorten in der Weise vorbereitet, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme gewährleistet werden kann.
Mit den Stellungnahmen wurden abschließend betrachtet keine Einwände oder Bedenken gegen den Bebauungsplan hervorgebracht, die eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich machen. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 7 und 8).
Sämtliche Änderungen/Anpassungen sind in der beigefügten Änderungsliste (Anlage 9) zusammengestellt.
Die in den Anlagen beigefügten Unterlagen zum Satzungsbeschluss entsprechen der Entwurfsfassung vom 27.04.2020 und liegen nun als bereinigte Fassung ohne Änderungsvermerke mit Stand vom 30.09.2020 vor.
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Zeichnerischer Teil im Maßstab 1:500, Stand 30.09.2020, (Baldauf Architekten Stadtplaner)
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Begründung, Stand 30.09.2020 (Baldauf Architekten Stadtplaner)
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Textteil, Stand 30.09.2020 (Baldauf Architekten Stadtplaner)
neue Anlage 4: Umweltbericht Ingenieurbüro Blaser, Esslingen, September 2020
Anlage 5: Geräuschimmissionsprognose, rw bauphysik, Schwäbisch Hall, vom 17.04.2018
Anlage 6: Starkregenrisikomanagement Einzugsgebiet Baugebiet Bahnhofsareal-Süd Schwäbisch Hall, Kurzbericht, Fichtner Water & Transportation GmbH, Stuttgart, Stand 16.04.2020
Anlage 7: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 08.09.2020
Anlage 8: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 27.08.2019
Anlage 9: Liste der Änderungen, Stand 12.04.2019, erg. 27.04.2020, erg. 04.09.2020, (Baldauf Architekten Stadtplaner)
Anlage 10: Abgrenzungsplan, alternative Ausgleichsfläche, Stadt Schwäbisch Hall Stand 31.08.2020
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
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Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 7 und 8 beschlossen.
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A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd - 1. Änderung“
Der Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd - 1. Änderung“ wird gemäß § 10, Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Baldauf Architekten Stadtplaner, Stuttgart im M 1:500 vom 30.09.2020 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil.
B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd - 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd - 1. Änderung“ werden gemäß § 10, Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74, Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büro Baldauf Architekten Stadtplaner, Stuttgart vom 30.09.2020. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 „Bahnhofsareal Teil Süd - 1. Änderung
Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.
(28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)