§ 154 - Sanierung Wirtsgasse, Hessental; hier: Anmeldung Maßnahme für Haushalt 2022/2023 (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 "Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“ und der daraus resultierenden Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur Ertüchtigung des Einmündungsbereichs Bühlertalstraße in Hessental und der Verlängerung des Gehweges ab dem Neubau, bietet es sich von Seiten der Stadt an, die restlichen Verkehrsbereiche parallel zu sanieren sowie verkehrliche Missstände zu beheben.
Die Verkehrsplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan umfasst daher alle Verkehrsflächen der Wirtsgasse (siehe Anlage). Diese sieht im Wesentlichen vor, den Schulverkehr besser abzuwickeln. Es ist geplant, die Wirtsgasse zu einer Einbahnstraße aus Richtung der Schmiedsgasse umzuwidmen. Die Verkehrsführung wird dann dahingehend geändert, dass lediglich der Anliegerverkehr bis zum zentralen Schulgebäude von der Bühlertalstraße einfahren kann. Der von dem Vorhaben ausgehende Verkehr im Rückbereich der Wirtsgasse wird komplett über den ertüchtigten Einmündungsbereich abgewickelt und erzeugt keinen zusätzlichen Verkehr in der Ortsmitte von Hessental. Im Bereich des Schulgebäudes Wirtsgasse 8 soll ein gepflasterter Bereich entstehen, der das Einfahrtsverbot Richtung Schmiedsgasse deutlich ablesbar macht aber auch zu einer Temporeduzierung beiträgt. Zusätzlich werden die Gehwegebreiten erhöht, um auf Höhe des Gasthauses Krone die Sicherheit für die Fußgänger und insbesondere die der Schülerinnen und Schülern zu erhöhen. Insgesamt wird durch die Verkehrsplanung eine deutliche Entlastung der Bereiche Schmiedsgasse und der Einmündung Kirsch- und Hallerstraße erwartet.
Nach erster Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten für alle Maßnahmen im Bereich der Wirtsgasse auf ca. 605.000 € brutto. Für den Umbau der Einmündung Bühlertalstraße mit Fußwegverlängerung ab Neubau Wirtsgasse beträgt der städtische Anteil gemäß Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan "Nr. 0318-01/07 Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“ ca. 66.550 € (20%). Diese Mittel zzgl. Baunebenkosten werden über die Sitzungsvorlage zum Durchführungsvertrag bereitgestellt.
Die Baukosten für die rein städtischen Maßnahmen zur Sanierung der Wirtsgasse werden auf ca. 284.350 € geschätzt. Zuzüglich 20% Baunebenkosten werden sich die Kosten der Maßnahme „Sanierung Wirtsgasse“ auf ca. 341.000 € brutto belaufen.
Um die Maßnahme zur Sanierung der Wirtsgasse parallel zu den Baumaßnahmen „Einmündung Bühlertalstraße mit Fußwegeverlängerung“ ab dem Neubau in der Wirtsgasse durchführen zu können, sollten Mittel für den Haushalt 2022 eingestellt werden.
Oberbürgermeister Pelgrim ist der Auffassung, dass die Verkehrsfläche durch die Sanierung eine Aufwertung erfahre und informiert über die Verknüpfung mit der Kostenträgervereinbarung dieser Maßnahme mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 Mittelhöhe - Änderung Krone Areal sowie über die vereinbarte Ortsbegehung (§ 151).
Stadtrat Sakellariou sieht mittelfristig das Zentrum von Hessental im Baugebiet Am Sonnenrain und sagt zu, der Sanierung der Wirtsgasse zuzustimmen, da sie eine Verbesserung aufgreife ohne weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone, zu verhindern.
Stadträtin Herrmann signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion zu dieser Sanierung und bringt die Überlegung nach einem „Shared Space“ in diesem Bereich ein.
Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu informiert, dass die Verwaltung derzeit die sichere Abgrenzung von Straße und Gehweg bevorzuge. Eine Überprüfung der Schaffung eines „Shared Space“ wird jedoch zugesagt.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt äußert den Wunsch nach einer Darstellung der Verkehrswege zur Grundschule Hessental.
Oberbürgermeister Pelgrim sagt zu, im zweiten Schritt die Ausgestaltung der Wirtsgasse und Darstellung der Verkehrswege zu prüfen. Daher werde vorgeschlagen, über den Beschlussantrag Ziffer 2 abzustimmen und den Beschlussantrag Ziffer 1 „Dem Entwurf zum Umbau der Einmündung Bühlertalstraße L1060 und der Sanierung Wirtsgasse des Planungsbüros IPE, Schwäbisch Hall, vom 04.08.2020, wird zugestimmt.“ zurückzustellen. Hierzu gibt es von Seiten der Gemeinderäte keine Einwendungen.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Die Maßnahme „Sanierung Wirtsgasse“ wird mit Kosten in Höhe von 350.000 € im Haushalt 2022/2023 angemeldet.
(einstimmig - 18)