§ 86/2 - Fragestunde: Grundstückseigentümer entlang der Wettbachklinge (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Stadtrat Finger erkundigt sich, ob die Grundstücke entlang der Wettbachklinge in privatem oder städtischem Eigentum stünden.
Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass der überwiegende Teil privates Eigentum sei und sich nur ein geringer Teil in städtischem Eigentum befinde.