§ 9 - 7D-Fortschreibung des Flächennutzungsplans; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden während der öffentlichen Auslegung; Vorberatung Feststellungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Die 7D-Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) lag vom 08.10.2012 bis 08.11.2012 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.
Von Seiten der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gingen zahlreiche Bedenken und Anregungen ein. Diese werden in der beigefügten Tabelle in der linken Spalte aufgeführt. In der rechten Spalte befinden sich die jeweiligen Abwägungsvorschläge.
Der Ortschaftsrat Weckrieden hat den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, die Flächen der Ortschaft Weckrieden betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 16.01.2014 einstimmig zugestimmt.
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, die Flächen der Ortschaft Gottwollshausen/Gailenkirchen betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 16.01.2014 zugestimmt. Hierzu gehörte auch die Herausnahme der Fläche 13.10 "Büchelhalde" aus der 7D-Fortschreibung, aufgrund der geäußerten Bedenken. Der Ortschaftsrat möchte mit diesem Beschluss dazu beitragen, dass die Genehmigung der 7D-Fortschreibung des FNP nicht gefährdet wird (6 Zustimmungen, 2 Enthaltungen). Dem Ortschaftsrat wurde zugesagt, dass das Rechtsverfahren zur Anpassung der Landschaftschutzgebietsskulisse entsprechend der gewünschten Baufläche "Büchelhalde" eingeleitet wird.
Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, die Flächen der Ortschaft Sulzdorf betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 21.01.2014 einstimmig zugestimmt. Hierzu gehörte auch die Herausnahme der Fläche 16.29 "Solarpark Dörrenzimmern" aus der 7D-Fortschreibung aufgrund der geäußerten Bedenken.
Die Fläche B 10.25 "Auwiese" war in der 6. Fortschreibung als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung „Sportanlage“ dargestellt. Die Fläche wurde im Zuge der derzeit rechtsverbindlichen 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in „Wohngebiet“ geändert. Zwischenzeitlich haben sich die Pläne dahingehend gefestigt, dass die Fläche langfristig als Sportanlage genutzt werden wird und eine Wohnbebauung auch aufgrund der Hochwasserproblematik nicht weiter verfolgt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fläche in ihre ursprüngliche Darstellung als Grünfläche (Sportanlage) zurück zu führen. Damit kann auch der kritisierte Flächenzuwachs weiter reduziert werden.
Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung zu der vorliegenden Flächennutzungsplanfortschreibung wurde für die Fläche 15.16 "Sonnenrain" in Hessental eine Vergrößerung der Wohnbauflächendarstellung um 8,9 ha angestrebt. Im weiteren Verfahren hat sich gezeigt, dass diese Fläche derzeit um 4,0 ha reduziert werden kann. Die Verwaltung schlägt vor diese Flächenreduzierung zu beschließen, um auch hier einen positiven Beitrag zur Reduzierung der Bauflächen zu leisten.
Alle Pläne, die Gegenstand dieser Beratung sind, befinden sich im Planteil des beigefügten Erläuterungsberichtes ab Seite 92.
Die vier Lagepläne zu den Flächen, welche durch Beschluss heraus genommen oder geändert werden sollen, finden sich in der Anlage.
In der Abwägungstabelle sind die Abwägungvorschläge, welche die Nachbargemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft betreffen sind hellgrau hinterlegt. Diese sind nicht Gegenstand der Beratung.
Anlagen:
Erläuterungsbericht
Plan B 10.25 Auwiese
Plan 13.10 Büchelhalde
Plan 15.16 Sonnenrain
Plan 16.29 Solarpark Dörrenzimmern
Abwägungstabelle
Für Oberbürgermeister Pelgrim stellt die neue Planung lediglich eine Arrondierung dar. Die entscheidenden Flächen, wie bspw. Sonnenrain, wurden aus der neuen Planung wieder herausgenommen bzw. reduziert. Die Fortschreibung 7D bringt keine großen Veränderungen.
Dipl.-Ing. Plieninger erläutert die Verfahrensschritte: Auf die öffentliche Auslegung Ende 2012 sind die verschiedensten Stellungnahmen eingegangen, siehe Tabelle. Aufgrund massiver Bedenken des Regierungspräsidiums wurden verschiedene Flächen herausgenommen (Büchelhalde, Sonnenrain, Solarpark Dörrenzimmern und Rückstufung der Auwiese zur Grünfläche). Die Anregungen und Bedenken - insbesondere des RP - sind von hoher Bedeutung, da dieses als Genehmigungsbehörde des FNP fungiert.
Stadtrat Reber legt Wert darauf, dass die Büchelhalde in Gailenkirchen nur zurückgestellt ist. Er favorisiert eine Paketlösung. Es ist unzweifelhaft, dass in Gailenkirchen Wohnbauflächen in den künftigen Jahren benötigt werden. Um so mehr da auch die Existenz der öffentlichen Einrichtungen, wie Kindergarten und Schule, davon abhängig sind. Ihm ist es ein Anliegen, Baulücken im Außenbereich zu schließen.
Stadtrat Dr. Pfisterer argumentiert, dass Fotovoltaikflächen eher auf Dächer gehören. Die Streichung ist nachvollziehbar. Auch die Ausweisung der Auwiese als Grünfläche ist richtig. Die Reduzierung der Wohnbebauung im Baugebiet Sonnenrain ist ebenfalls nachvollziehbar. Auch er plädiert dafür, Baulücken im Bestand zu schließen.
Stadtrat Baumann kritisiert die Darstellung in der Sitzungsvorlage; ihm wäre es lieber gewesen, wenn zu einem Projekt sämtliche Bedenken und Anregungen zusammengefasst worden wären. Mit der Streichung des Solarparks Dörrenzimmern ist er nicht einverstanden; er bittet um getrennte Abstimmung.
Stadträtin Herrmann fragt nach der Beteiligung des privaten Naturschutzes (Umweltzentrum) und nach der Rechtmäßigkeit des heute zu treffenden Beschlusses.
- Stadtrat Unser bis 19.15 Uhr anwesend -
Dipl.-Ing. Plieninger informiert, dass der private Naturschutz in der Regel über den öffentlichen Naturschutz (Landratsamt) eingebunden wird. Darüber hinaus steht ihm die Möglichkeit der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung offen. S. E. ist das Verfahren rechtlich einwandfrei.
Auf den Wunsch von Stadtrat Baumann der Wiederaufnahme der Fotovoltaikflächen in Dörrenzimmern, erläutert Oberbürgermeister Pelgrim, dass man sich momentan auf der Konkretisierungsebene im Rahmen des Feststellungsbeschlusses befindet. Würden einzelne Korrekturen, wie die Wiederaufnahme der Fotovoltaikflächen in Dörrenzimmern erfolgen, hätte dies zur Folge, dass das komplette Verfahren neu aufgerollt werden muss.
Stadtrat Kaiser nimmt Bezug auf Seite 15 der Stellungnahme zum Flächennutzungsplan. Das Landratsamt, die untere Naturschutzbehörde, stellt fest, dass die Stadt Schwäbisch Hall bis heute ihre gesetzliche Pflicht innerörtliches Potenzial zu erheben und in die Berechnung des Zuwachsbedarfs einzustellen, nicht erfüllt hat. Er regt erneut an, ein Baulückenkataster zu erstellen.
Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass bei der rechtlichen Beurteilung des Flächennutzungsplans seitens des Regierungspräsidiums manchmal sehr bürokratisch und auch unsachgerecht vorgegangen wird. Es ist nicht richtig, dass sich Flächen, die teilweise bereits 40 Jahre bebaut sind, bei der Aktualisierung des Plans negativ in der Bilanz auswirken.
Stadtrat Baumann tut sich schwer damit, die überwältigende Mehrheit im Auslegungsbeschluss für die Ausweisung des Solarparks Dörrenzimmern (27 Ja-Stimmen) vom 25.07.2012 so einfach aufzugeben, nur weil einige Behörden diesem Vorschlag nicht zustimmen können.
Oberbürgermeister Pelgrim sieht die Bedenken der Behörden als „Staatsmeinung“. Das Risiko, zu unterliegen ist ihm bei diesem Paket von Maßnahmen zu hoch. Bei einer Einzelmaßnahme wäre dies etwas anderes.
Stadträtin Herrmann pflichtet Stadtrat Kaiser bei; auch sie wünscht die Erstellung eines Baulückenkatasters. Im Übrigen wird sich ihre Fraktion der Abstimmung enthalten, da die Dimensionen der zu bebauenden Flächen trotz Herausnahme von einigen Flächen noch immer zu groß ist.
Stadtrat Frank trägt die Haltung des Ortschaftsrats Sulzdorf zu den einschlägigen Flächen dort vor. Der Ortschaftsrat Sulzdorf trägt die Behandlung der Sulzdorfer Flächen vollumfänglich mit.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hinterfragt den Nutzen eines Baulückenkatasters, da oftmals die Flächen in privater Hand sind und gar nicht bebaut werden können.
Auch Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann hält die Flächen der Baulücken für den prognostizierten Zuwachs von Einwohnern in Schwäbisch Hall für nicht ausreichend.
Dem pflichtet Oberbürgermeister Pelgrim bei. In den vergangenen Jahren wurden in Schwäbisch Hall zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Die Einwohnerzahl stieg überproportional, d. h. die Zahl der Einpendler hat erneut zugenommen. Die Herausnahme von Flächen, wie z. B. im Sonnenrain sieht er äußerst kritisch.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, entsprechend der beiliegenden Abwägungstabelle, wird zugestimmt.
Der Herausnahme der Flächen 13.10 "Büchelhalde" und 16.29 "Solarpark Dörrenzimmern“ aus der 7D-Fortschreibung wird aufgrund der geäußerten Bedenken zugestimmt.
Der Zurücknahme der Fläche B 10.25 "Auwiese" als Wohnbaufläche aus der 7D-Fortschreibung wird aufgrund der inzwischen geänderten Planungsabsichten zugestimmt. Die Fläche soll entsprechende der ursprünglichen Darstellung in der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung „Sportplatz“ wieder dargestellt werden.
Die Fläche 15.16 "Sonnenrain" im Solpark Hessental wird gegenüber der Darstellung zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses um 4,0 ha reduziert.
Dem Wunsch des Ortschaftsrates Gailenkirchen, das Rechtsverfahren zur Anpassung der Landschaftsschutzgebietskulisse an die gewünschte Baufläche "Büchelhalde" einzuleiten, wird zugestimmt.
(16 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)