§ 138 - Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach; hier: Behandlung der Anregungen/Bedenken und Auslegungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Diese Sitzungsvorlage wurde vom Architektinnenbüro Zink + Knodel + Sadi gefertigt.
Entsprechend dem Auftrag wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Sie fand vom 23. bis 30.06.2008 durch öffentlichen Aushang des Bebauungsplanentwurfs statt.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind innerhalb der Frist folgende verfahrensrelevante Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen:
1.) Das Landratsamt Schwäbisch Hall, Naturschutz, hat keine Einwände unter der Voraussetzung, dass das Ufergehölz im Westen und die Obstbaumzeile längs des Güterwegs 2373 sinnvoll mit der geplanten Ausgleichsmaßnahme im Westen und Süden verbunden werden.
Zu 9.2 (Monitoring) Umweltbericht:
Keine Überwachungsmaßnahmen festzulegen, ist unzulässig.
Die Gemeinde muss - wenigstens einmal - nach angemessener Frist von sich aus klären, ob die Durchführung „des Bauleitplans“ (d. h. der im Plan enthaltenen Projekte) erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Damit Klarheit über das Ende des „Monitoring“ zu einem Plan besteht, ist eine diesbezügliche Festlegung zweckmäßig.
Abwägung:
Das Monitoring (= Überwachung) wird beachtet. Entsprechende Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde getroffen. Vor Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Bauherrn über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.
2.) Stellungnahme des Regionalverband Heilbronn-Franken:
Vor dem Hintergrund der Lage der Fläche noch im Ortszusammenhang werden gegen die Planung aus regionalplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Aufgrund der Lage am Ortsrand wird die geplante Eingrünung mit Gehölzen zur Bildung eines Ortsrands und zur Einbindung der Anlage begrüßt.
Bei der FNP-Fortschreibung sollte ein zeitnahes Verfahren im zeitlichen Verhältnis zum Bebauungsplan erfolgen.
Abwägung:
Die Fortschreibung des FNP erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.
Der Ortschaftsrat Sulzdorf erhebt keine Bedenken gegen die Planung.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.
A) Der o. g. B-Plan Nr. 2114-01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Architekturbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500, vom 10.07.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Das Büro wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Architekturbüros Zink + Knodel + Sadi vom 10.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Schwarzäcker“. Das Büro wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit/ Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Beründung beigefügt.
(einstimmig - 20 -)