§ 95 - Globalmiet- und Dienstleistungsverträge zwischen der Stadt und der GWG (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit dem Globalmietvertrag aus dem Jahr 2003 hat die Stadt Schwäbisch Hall ihren Wohn- und Gewerbe-Immobilienbestand global an die GWG, Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH, vermietet. Für die nichtvermieteten und von der Stadt selbstgenutzten Objekte erfolgte die Immobilienbetreuung im Rahmen des 2003 geschlossenen Dienstleistungsvertrages durch die GWG. Die gastronomischen Liegenschaften wurden im Jahr 2008 im Zusammenhang mit der Auflösung der Touristik und Marketing GmbH in einem separaten Vertrag zur Vermietung an die GWG übertragen.
Aufgrund von Strukturveränderungen und der Zurücknahme von ca. 150 städtischen Immobilien mit einem Mietvolumen von ca. 35.000 € in die städtische Verwaltung sowie der Veräußerung der Gebäude Gelbinger Gasse 58, Steinbeisweg 29/Daimlerstraße 31, Steinbeisweg 36/1 und Webersgasse 14, ergeben sich Veränderungen bei der jährlichen Globalmiete in Höhe von ca. 575.000 € im Vergleich zum Jahr 2011, so dass eine neue vertragliche Vereinbarung erforderlich wird.
Die Globalmiete für die Wohnimmobilien, mehrwertsteuerpflichtigen Gewerbeobjekte sowie Gewerbeimmobilien, die nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, beträgt demnach 853.543 € für die Jahre 2012 und 2013.
Die Pauschale für die Betreuung der städtischen Immobilien, die von der Globalanmietung durch die GWG nicht erfasst sind, bei denen jedoch kaufmännische oder technische Dienstleistungen erforderlich sind, beläuft sich im Rahmen des Dienstleistungsvertrags auf 70.000 € zzgl. MwSt.
Die Verträge werden rückwirkend zum 01.01.2012 mit einer Laufzeit von fünf Jahren bis 31.12.2016 mit Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre geschlossen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Globalmietverträge sowie den Dienstleistungsvertrag neu zu vereinbaren. Der Bewirtschaftung der erforderlichen Haushaltsmittel wird zugestimmt.
(einstimmig - 37 -)