§ 31 - Aufstellung des Bebauungsplans "Langenfelder Ziegelhütte" - Satzungsbeschluss - (öffentlich)

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Sachvortrag:


siehe Anlage

Im Rahmen der Vorberatung zum Satzungsbeschluss des o. g. Bebauungsplans wurde aus der Mitte des Gemeinderates auf ein Schreiben der Initiative zum Schutz der Talwiese an der Langenfelder Ziegelhütte hingewiesen.

Die Verwaltung bestätigt dessen Eingang. Die Überprüfung ergab, dass es sich hier um keine abwägungsrelevante Meinungsäußerung der Initiative handelt. Die Bedenken und Anregungen zum Schutz der Talwiese an der Langenfelder Ziegelhütte wurden bereits sachgerecht im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses abgewogen. An der seinerzeit vom Gemeinderat beschlossenen Abwägung wird festgehalten. Insofern wurde es nicht für erforderlich gehalten, dieses Schreiben im Rat zur Diskussion zu stellen.

Um jedoch alle Möglichkeiten einer eventuellen formalen Fehlerquelle im Rahmen des Verfahrens auszuschließen, legt die Verwaltung dieses Schreiben vom 19.12.2006 zur Kenntnis vor.

Die Anregungen die die Bürgerinitiative vorbringt, beziehen sich zum Teil auf Flächen außerhalb des überplanten Bereichs. Diese sind somit nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Damit wird jedoch nicht zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt die Anregungen zu den Gehwegverbindungen nicht ggf. umsetzt. Dies wurde bereits in der Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss bestätigt.

Es muss erwähnt werden, dass in der ursprünglichen Fassung der 1. Fortschreibung des Umweltberichtes eine Verbesserung der Gehwegsysteme vorgesehen war. Diese wurde jedoch in dem Gespräch mit dem Landratsamt von der Naturschutzbehörde abgelehnt und ist dann in der letzten Fassung der 1. Fortschreibung des Umweltberichts wieder heraus genommen worden.

Dennoch wird die Gehwegbeziehung außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes entsprechend dem Wunsch der Bürgerschaft hergestellt.


Stadtrat Vogt spricht sich für die 38 Bauplätze im Bereich des ehemaligen Hofs Bühler aus. Er ist lediglich gegen die Ausweisung der drei umstrittenen Grundstücke im nördlichen Bereich dieses Areals. Außerdem plädiert er gegen den Abriss des alten Wirtschaftsgebäudes des ehem. Hofs Bühler, Ziegeleiweg 13, da dieses zwar nicht denkmalgeschützt, aber dennoch wertvoll, repräsentativ und erhaltenswert sei.

Stadtrat Baumann ist für die Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Planung ohne Einschränkungen.

Stadträtin Herrmann bedauert, dass der Natur- und Umweltschutz in Schwäbisch Hall seit einigen Jahren nicht mehr den Stellenwert hat, der ihm zusteht und den er früher hier einmal hatte. Sie führt einige weitere wichtige Gründe gegen die Planung und die Bebauung an.

Stadträtin Striebel-Döring spricht sich für den Verwaltungsantrag aus.

Stadtrat Sakellariou könnte sich das ggr. von Privatpersonen sanierte Gebäude Ziegeleiweg 13 durchaus als reizvollen Gegensatz inmitten eines Neubaugebiets vorstellen.

B e s c h l u s s:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie im Sachvortrag erläutert, entschieden.

A) Der Bebauungsplan Nr. 0145-05 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Büros AGOS im M 1:500 vom 26.09.2006 mit Legende , gleich lautend datiertem Textteil und Begründung.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Büros AGOS vom 26.09.2006. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0145-05 "Langenfelder Ziegelhütte". Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

(25 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen)

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