§ 171 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Heimbacher Wohnpark"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
siehe Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Ansichten
Beschluss:
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der Planteil, der Textteil zum Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden durch Deckblätter entsprechend ergänzt.
A) Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0194-02 „Wohnpark Heimbach“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0194-02 „Wohnpark Heimbach“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Lamparter-architekten, Crailsheim im M 1: 500 vom 10.04.2012 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Wohnpark Heimbach“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Wohnpark Heimbach“ werden gemäß §10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom Büro Lamparter-architekten, Crailsheim vom 10.04.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnpark Heimbach“.
Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(24 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)